Gaststättenerlaubnis

Für die Neueröffnung bzw. Übernahme einer bestehenden Gaststätte ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.

Die Gaststättenerlaubnis bezieht sich auf die Person des Betreibers und die zu konzessionierenden Flächen/Räume. Ein Gaststättenbetrieb kann durch eine Nachtragserlaubnis erweitert/geändert werden.

Eine erteilte Gaststättenerlaubnis erlischt, wenn der Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird.

Für die erteilte Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG ist eine Verwaltungsgebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der Erlaubnis.

Kontakt

Technisches Rathaus
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Schulstr. 7
59581 Warstein
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Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
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