Gewerbemeldung: anmelden, ummelden, abmelden

Sie möchten in Warstein ein neues Gewerbe eröffnen? Für den Start in die Selbstständigkeit finden Sie viele Informationen beim Wirtschafts-Service-Portal.NRW, der Wirtschaftsförderung der Stadt Warstein und der Industrie- und Handelskammer.

Jede gewerbliche Tätigkeit muss grundsätzlich vor ihrer Aufnahme angemeldet werden. Meldepflichtig sind dabei Tätigkeiten, die den Gewerbebegriff im Sinne des Gewerberechts erfüllen:
"Gewerbe ist jede zulässige auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit."
Ausgenommen ist davon die Urproduktion, die Tätigkeiten freier Berufe (wie zum Beispiel Steuerberater) und die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.
Für die An-, Um- und Abmeldung der gewerblichen Tätigkeit wenden Sie sich an das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Warstein.

Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung.
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dieses der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (Gewerbeanmeldung). Das gleiche gilt bei der Verlegung des Betriebes, bei Änderung oder Erweiterung des Gewerbegegenstandes (Gewerbeummeldung) und bei Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung).
Auch noch wichtig: Personen, die ein sogenanntes überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben wollen, müssen bei der Gewerbeanmeldung zugleich ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Neben den überwachungspflichtigen Gewerben, gibt es auch sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe (zum Beispiel Gaststätten etc.) und zulassungspflichtiges Handwerk. Bei der Gewerbeanmeldung ist in diesen Fällen die Gewerbeerlaubnis bzw. die Handwerkskarte vorzulegen.

Eine Übersicht über überwachungsbedürftige sowie überwachungspflichtige Gewerbe finden Sie hier.

Vor Ausübung eines Gewerbes nach § 34 c GewO benötigen Sie eine sog. "Maklererlaubnis". Eine Maklererlaubnis ist beim Kreis Soest zu beantragen. 

Hinweis:
Diese Kurzinformation soll – als Service der Stadt Warstein – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl diese Kurzinformation mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden.

Die Gebühr für eine An- oder Ummeldung beträgt bei Einzelunternehmungen und je Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 26,00 €.
Bei allen anderen Rechtsformen beträgt die Gebühr 33,00 € sowie 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausweisdokument der antragstellenden Person - Personalausweis oder Nationalpass
     
  • Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn Sie nicht aus einem Staat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen
     
  • Vollmacht bei Vertretung
    Wenn Sie nicht persönlich kommen können, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Person benötigt, zusätzlich zum eigenen Ausweisdokument, eine von Ihnen ausgestellte formlose Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweisweises oder Passes.

Zusätzlich für überwachungsbedürftige Gewerbe:

  • ein polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden

Zusätzlich für überwachungspflichtige Gewerbe

  • ein polizeiliches Führungszeugnis für Behörden
  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Behörden
  • eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über Eintragungen im Schuldnerverzeichnis
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung über Einträge im Insolvenzregister
  • gegebenenfalls einen Nachweis der fachlichen Voraussetzung
  • gegebenenfalls einen Auszug aus dem Handelsregister oder Genossenschaftsregister
  • gegebenenfalls einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
  • Um Ihr Gewerbe abzumelden, füllen Sie dieses Formular am Rechner aus, drucken es anschließend aus und geben es unterschrieben beim zuständigen Sachgebiet ab.

  • Um Ihr Gewerbe anzumelden, füllen Sie dieses Formular am Rechner aus, drucken es anschließend aus und geben es unterschrieben beim zuständigen Sachgebiet ab.

  • Um Ihr Gewerbe umzumelden, füllen Sie dieses Formular am Rechner aus, drucken es anschließend aus und geben es unterschrieben beim zuständigen Sachgebiet ab.

Kontakt

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Raum: Zimmer P 208
Schulstr. 7
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Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
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