Gewerbezentralregisterauszug

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vom Bundeszentralregister in Bonn

Gewerbezentralregisterauszüge werden z.B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung benötigt. Anträge einer Privatperson auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Die fällige Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu entrichten und wird teilweise an das Bundeszentralregister abgeführt.

 

Es gibt 2 Arten von Auskünften:

  • Belegart 1 - für private Zwecke; Versendung des Auszuges an Antragsteller/in
  • Belegart 9 - zur Vorlage bei einer Behörde
    Angabe der genauen Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und des Aktenzeichens, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

Die Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist ebenfalls möglich. 

Es dauert ca. 10 - 14 Tage, bis die Gewerbezentralregisterauskunft vom Bundeszentralregister aus Bonn eintrifft.

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Vollmacht
  • Gewerbezentralregisterauskünfte können auch für Firmen beantragt werden. Für diese Anträge muss der Handelsregisterauszug vorgelegt werden.

Gewerbeordnung

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Dienstag:7.00* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr

*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.

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