Gleichstellung von Frau und Mann

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes verankert. Damit ist der Gleichstellungsgrundsatz für alle Rechtsbereiche verbindlich. 

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei sämtlichen Vorhaben und Maßnahmen mit, die die Belange von Frauen berühren und die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben.

Hier sollen durch Anstöße, Anregungen und konkrete Maßnahmen gesellschaftliche Rollenvorstellungen sowie überholte traditionelle Verhaltensweisen abgebaut und damit zur Verwirklichung der Chancengleichheit beigetragen werden.

Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt für die Frauen und Männer der Stadt Warstein verschiedene Aufgaben wahr, die sowohl Bereiche innerhalb der Verwaltung betreffen als auch Bereiche in der Kommune selbst.

Zur Realisierung bzw. Vorantreibung der Gleichstellung gehören folgende interne und externe Aufgaben:

  • Prüfung von gemeindlichen Vorhaben und Beschlussvorlagen für Rat und Ausschüsse unter Gleichstellungsaspekten
  • Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen in Gleichstellungsangelegenheiten einschließlich Rederecht
  • Mitwirkung bei Bewerbungsverfahren und Personalentscheidungen innerhalb der Verwaltung, soweit diese Auswirkungen auf die Gleichstellung haben
  • Beteiligung bei der Aufstellung und Fortentwicklung des Frauenförderplans
  • Prüfung und Abgabe von Stellungnahmen bei frauenrelevanten Vorhaben und Maßnahmen, Programmen und Entscheidungen in der Verwaltung
  • Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, auf Benachteiligungen von Frauen aufmerksam zu machen und das Problembewusstsein für Frauenfragen zu fördern
  • Kontaktpflege mit Verbänden, Vereinen und sonstigen Institutionen und Organisationen sowie anderen Gleichstellungsstellen
  • Beratung von Frauen und Frauengruppen, insbesondere Frauen in Notsituationen, sowie Sprechzeiten für Bürgerinnen und Bürger zu gleichstellungsrelevanten Anliegen.

Kontakt: gleichstellung(at)warstein.de

Interessante Links im Internet:

 

 

Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 117
Dieplohstr. 1
59581 Warstein

Die Mitarbeiterin deckt nicht die kompletten Sachgebiets-Öffnungszeiten ab. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme.

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