Hundehaltung

Das Halten von großen oder gefährlichen Hunden ist beim Ordnungsamt anzeigepflichtig.
Als großer Hund im Sinne des Landeshundegesetzes NRW gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.
Die Klassifizierung von gefährlichen Hunden (sogenannte Kampfhunde) und Hunden bestimmter Rasse orientiert sich ebenfalls an dem Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Den Flyer "Hinweise zur Hundehaltung in der Stadt Warstein" öffnen Sie hier.
Die Stadt Warstein weist hiermit auf eine verantwortungsbewusste Hundehaltung hin. Sie bittet für ein gutes Miteinander, die Regeln mit einer Selbstverständlichkeit einzuhalten. 
Bitte beachten Sie auch, dass Hunde in Naturschutzgebieten stets angeleint werden. Vom 1. März bis zum 31. Juli gilt zusätzlich die im Landesnaturschutzgesetz geregelte Anleinpflicht in Vogelschutzgebieten
Weitergehende Regelungen sind der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Warstein vom 20.12.2016 zu entnehmen.

Hundesteueranmeldung
Hier erhalten Sie alle Informationen über die Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer.

Für die Entgegennahme und Prüfung der Anzeige ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro zu entrichten.

Erforderliche Unterlagen bei der Anmeldung eines großen Hundes:
- ausgefülltes Anmeldeformular
- Sachkundenachweis (Kopie)
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Kopie)
- Mikrochipkennzeichnungsnachweis (Kopie)
- Foto mit Angabe der Rasse (nur bei Mischlingen)

Erforderliche Unterlagen bei der Anmeldung eines gefährlichen Hundes oder einer bestimmten Rasse:
- ausgefülltes Anmeldeformular
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweis (Kopie)
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Kopie)
- Mikrochipkennzeichnungsnachweis (Kopie)
- Angaben und Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen
 

  • Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse nach § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW). Sie können den Antrag online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die angegebene Ansprechperson senden.

  • Anzeige über die Haltung eines sogenannten großen Hundes gemäß § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen.
    Sie können die Anzeige online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die angegebene Ansprechperson senden.

Landeshundegesetz

Kontakt

Technisches Rathaus
Raum: Zimmer P 208
Schulstr. 7
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
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