Jagdkataster

Die Jagdkataster werden von den rechtlich selbständigen Jagdgenossenschaften der einzelnen Ortschaften (Körperschaften d. öffentlichen Rechts) jährlich ausgelegt.

Die Genossenschaften haben jeweils eigene Vorstände. Der jeweilige Geschäftsführer bzw. Kassierer der Genossenschaft ist in der Regel Ansprechpartner wenn es um das Auslegen des Katasters geht.

Veröffentlichungen der Genossenschaften erscheinen i. d. R. im Amtsblatt der Stadt Warstein.

Die Stadt Warstein als Waldbesitzer ist in den jeweiligen Genossenschaften Mitglied entsprechend der Größe des Waldbesitzes. Danach richtet sich auch das Stimmrecht.

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