Jugendförderung

Die Jugendförderung gilt nach den neuen Richtlinien der Stadt Warstein zur Förderung der Kinder-und Jugendarbeit, gültig seit dem 1.1.2024.
Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenständigen und sozialen Persönlichkeit.

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Bildungs- und Schulungsmaßnahmen (mehrtägige) Ferienmaßnahmen mit und ohne Übernachtungen
  • Internationale Jugendbegegnungen
  • Besondere Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit
  • sowie eine allgemeine Förderung für Jugendgruppen/ Gruppenpauschalen,
  • und die Anschaffung von Gegenständen zur pädagogischen Arbeit

Förderungsberechtigt sind u.a. Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGBVIII, soweit sie im Zuständigkeitsbereich der Stadt Warstein tätig sind, sowie Jugendinitiativen, Jugendgruppen, Vereine und andere Träger, wenn sie die Anforderung des § 74 SGBVIII erfüllen und dies von der Stadt Warstein anerkannt wird.

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Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 210
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
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Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
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