Gefährliche Bodenschätze - Kampfmittel aus den Weltkriegen
Sie sind noch immer gefährlich: Bomben und andere Munitionsteile aus den beiden Weltkriegen.
Sie können explodieren, Brände verursachen oder auch giftige Stoffe freisetzen. In aller Regel nimmt die von Kampfmitteln ausgehende Gefahr im Laufe der Jahre zu.
Das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Warstein ist zuständig für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die davon ausgehen. Dabei wird sie durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes NRW mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung unterstützt. Er sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.
Falls sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel (Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile) handeln könnte, sind folgende Verhaltensregeln in jedem Fall zu beachten:
- Kampfmittel sollen nicht berührt werden. Wurden sie versehentlich mit der Hand aufgenommen, so sind sie vorsichtig abzulegen. Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, so ist es in der jeweiligen Lage zu belassen und die Maschine abzustellen.
- Erschütterungen sind zu vermeiden, Arbeiten am Fundort sind sofort einzustellen.
- Unbefugte müssen vom Fundort ferngehalten und entsprechend gewarnt werden, die Fundstelle sollte gekennzeichnet bzw. markiert werden.
- Der Kampfmittelfund ist unverzüglich dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Warstein oder der Polizei anzuzeigen.
Außerhalb der Büroöffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle unter 02902/ 91000 oder den Notruf 110.
Überprüfung von Bauflächen oder Baugruben auf Kampfmittel
Eine Prüfung von Grundstücken auf Kampfmittel führt der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg nur auf Antrag der Stadt Warstein durch.
Befindet sich Ihr Bauvorhaben in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet oder im ehemaligen Hauptkampfgebiet des zweiten Weltkriegs ist ggf. das Absuchen der Freiflächen oder Bauflächen und Baugruben mit einer Oberflächensondierung erforderlich.
Im Einzelfall können darüber hinaus auch noch weiter gehende Maßnahmen der Kampfmittelüberprüfung wie Testsondierungen oder Sondierungsbohrungen erforderlich werden.
Ob ein solches Erfordernis besteht, können Sie den Hinweisen Ihrer Baugenehmigung entnehmen. In einem Freistellungsverfahren werden Sie als Bauherr direkt angeschrieben, soweit eine Überprüfung erforderlich ist.
◾ Überprüfung von Freiflächen oder Durchführung von Test- und Sondierungsbohrungen
Hierfür ist es erforderlich, dass mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde und die Bodenbeschaffenheit eine Überprüfung zulässt (dh. Freischneiden von Bewuchs, ausräumen ggf. ebnen).
Bitte melden sie mindestens 2 Wochen vor Baubeginn die Maßnahme zur Kampfmittelüberprüfung beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Warstein an.
◾ Überprüfung von Baugruben und Bauflächen
Bei der Überprüfung von Bauflächen muss die Bodenbeschaffenheit eine Überprüfung zulassen (d.h. Freischneiden von Bewuchs und Abschieben der Fläche bis auf den gewachsenen Boden ggf. ebnen). Die abzusuchende Fläche muss klar durch entsprechende Grenzabsteckungen zu erkennen sein.
Bei der Überprüfung von Baugruben muss diese vollständig ausgehoben sein.
Eine Überprüfung von Baugruben und Bauflächen ist nur dann möglich, wenn noch kein Kran aufgestellt wurde oder evt. Baggerfahrzeuge oder sonstige metallische Gegenstände aufgestellt wurden.
Ferner darf kein Recycling-Schotter mit Eisenanteil in der Baugrube oder auf der Baufläche liegen, da sonst aufgrund ferromagnetischer Störungen eine Sondierung des Bereiches nicht mehr möglich ist.
Bitte melden sie Baugruben und Bauflächen unmittelbar nach deren Fertigstellung beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Warstein an. Sollten sich bei den durchzuführenden Vorbereitungsarbeiten bzw. dem Ausheben der Baugrube Bodenveränderungen bemerkbar machen oder sonstige Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Kampfmittel ergeben, sind die Arbeiten sofort einzustellen und das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Warstein ist unverzüglich zu informieren.
Erreichbarkeit des Sachgebietes Sicherheit und Ordnung der Stadt Warstein: siehe unten
Eine Sondierung des Grundstücks ist kostenfrei, soweit das Erfordernis der Überprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung zuvor festgestellt wurde.
Ausgenommen von der Kostenfreiheit sind ehemalige bundeseigene Liegenschaften
- Anschrift
- 001Schulstr. 759581Warstein
Roswitha
Wrede
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-351
- Fax
- (0 29 02) 81-63 51
- r.wrede@warstein.de
Brigitte
Funhoff
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-274
- Fax
- (0 29 02) 81-62 74
- b.funhoff@warstein.de
Heinrich
Palluch
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-255
- Fax
- (0 29 02) 81-62 55
- h.palluch@warstein.de
Carsten
Schannath
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
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8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-510
- Fax
- (0 29 02) 81-65 10
- c.schannath@warstein.de
Thimo
Roderfeld
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
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Mittwoch
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- (0 29 02) 81-353
- Fax
- (0 29 02) 81-63 53
- t.roderfeld@warstein.de
Jörg
Wasmuth
allgemeine Öffnungszeiten
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- (0 29 02) 81-270
- Fax
- (0 29 02) 81-6270
- j.wasmuth@warstein.de
Friederike
Franke
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Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
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- Fax
- (0 29 02) 81-6275
- f.franke@warstein.de
Matthias
Gerlach
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- (0 29 02) 81-352
- Fax
- (0 29 02) 816 352
- m.gerlach@warstein.de
Dieter
Heppe
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Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-255
- d.heppe@warstein.de
Kampfmittelräumung
Gefährliche Bodenschätze - Kampfmittel aus den Weltkriegen
Sie sind noch immer gefährlich: Bomben und andere Munitionsteile aus den beiden Weltkriegen.
Sie können explodieren, Brände verursachen oder auch giftige Stoffe freisetzen. In aller Regel nimmt die von Kampfmitteln ausgehende Gefahr im Laufe der Jahre zu.
Das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Warstein ist zuständig für den Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die davon ausgehen. Dabei wird sie durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes NRW mit seiner Fachkenntnis und seiner Spezialausstattung unterstützt. Er sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel.
Falls sie Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel (Bomben, Granaten, Munition und Munitionsteile) handeln könnte, sind folgende Verhaltensregeln in jedem Fall zu beachten:
- Kampfmittel sollen nicht berührt werden. Wurden sie versehentlich mit der Hand aufgenommen, so sind sie vorsichtig abzulegen. Wurde das Kampfmittel durch eine Baumaschine erfasst oder auf ein Fahrzeug verladen, so ist es in der jeweiligen Lage zu belassen und die Maschine abzustellen.
- Erschütterungen sind zu vermeiden, Arbeiten am Fundort sind sofort einzustellen.
- Unbefugte müssen vom Fundort ferngehalten und entsprechend gewarnt werden, die Fundstelle sollte gekennzeichnet bzw. markiert werden.
- Der Kampfmittelfund ist unverzüglich dem Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Warstein oder der Polizei anzuzeigen.
Außerhalb der Büroöffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle unter 02902/ 91000 oder den Notruf 110.
Überprüfung von Bauflächen oder Baugruben auf Kampfmittel
Eine Prüfung von Grundstücken auf Kampfmittel führt der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg nur auf Antrag der Stadt Warstein durch.
Befindet sich Ihr Bauvorhaben in einem ehemaligen Bombenabwurfgebiet oder im ehemaligen Hauptkampfgebiet des zweiten Weltkriegs ist ggf. das Absuchen der Freiflächen oder Bauflächen und Baugruben mit einer Oberflächensondierung erforderlich.
Im Einzelfall können darüber hinaus auch noch weiter gehende Maßnahmen der Kampfmittelüberprüfung wie Testsondierungen oder Sondierungsbohrungen erforderlich werden.
Ob ein solches Erfordernis besteht, können Sie den Hinweisen Ihrer Baugenehmigung entnehmen. In einem Freistellungsverfahren werden Sie als Bauherr direkt angeschrieben, soweit eine Überprüfung erforderlich ist.
◾ Überprüfung von Freiflächen oder Durchführung von Test- und Sondierungsbohrungen
Hierfür ist es erforderlich, dass mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen wurde und die Bodenbeschaffenheit eine Überprüfung zulässt (dh. Freischneiden von Bewuchs, ausräumen ggf. ebnen).
Bitte melden sie mindestens 2 Wochen vor Baubeginn die Maßnahme zur Kampfmittelüberprüfung beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Warstein an.
◾ Überprüfung von Baugruben und Bauflächen
Bei der Überprüfung von Bauflächen muss die Bodenbeschaffenheit eine Überprüfung zulassen (d.h. Freischneiden von Bewuchs und Abschieben der Fläche bis auf den gewachsenen Boden ggf. ebnen). Die abzusuchende Fläche muss klar durch entsprechende Grenzabsteckungen zu erkennen sein.
Bei der Überprüfung von Baugruben muss diese vollständig ausgehoben sein.
Eine Überprüfung von Baugruben und Bauflächen ist nur dann möglich, wenn noch kein Kran aufgestellt wurde oder evt. Baggerfahrzeuge oder sonstige metallische Gegenstände aufgestellt wurden.
Ferner darf kein Recycling-Schotter mit Eisenanteil in der Baugrube oder auf der Baufläche liegen, da sonst aufgrund ferromagnetischer Störungen eine Sondierung des Bereiches nicht mehr möglich ist.
Bitte melden sie Baugruben und Bauflächen unmittelbar nach deren Fertigstellung beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Warstein an. Sollten sich bei den durchzuführenden Vorbereitungsarbeiten bzw. dem Ausheben der Baugrube Bodenveränderungen bemerkbar machen oder sonstige Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Kampfmittel ergeben, sind die Arbeiten sofort einzustellen und das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung der Stadt Warstein ist unverzüglich zu informieren.
Erreichbarkeit des Sachgebietes Sicherheit und Ordnung der Stadt Warstein: siehe unten
Eine Sondierung des Grundstücks ist kostenfrei, soweit das Erfordernis der Überprüfung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung zuvor festgestellt wurde.
Ausgenommen von der Kostenfreiheit sind ehemalige bundeseigene Liegenschaften
Per Klick öffnet sich ein Antragsassistent, den Sie ausfüllen und anschließend ausdrucken können. Das unterschriebene Formular senden Sie anschließend bitte an das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung.