Kassen- und Vollstreckungswesen

 

Das Kassen- und Vollstreckungswesen umfasst die Bereiche Buchhaltung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs für alle Einnahmen und Ausgaben, Aufstellung der Finanzrechnung und Mahnung nicht bezahlter Geldforderungen sowie Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen.

Die zentrale Stelle beim Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung Warstein ist die Stadtkasse.
Alle Einnahmen und Ausgaben werden hier entgegengenommen bzw. geleistet. Wenn Forderungen der Stadtverwaltung nicht zu dem im Bescheid oder in der Rechnung angegebenen Fälligkeitstermin entrichtet werden, erhält der Zahlungspflichtige eine Mahnung. Ihm wird so Gelegenheit gegeben, vor Einleitung der Zwangsvollstreckung die Forderung zu begleichen, um weitere Kosten zu vermeiden.
Wichtig ist, dass bei öffentlich-rechtlichen Forderungen nur einmal gemahnt wird, bevor die Zwangsvollstreckung beginnt. Eine 2. oder 3. Mahnung, wie dies im privaten Bereich durchaus üblich ist, hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Es empfiehlt sich also, die Mahnung ernst zu nehmen und die offene Forderung umgehend zu begleichen.
Zuständig ist die Stadtkasse als Vollziehungsbehörde auch für das Mahn- und Vollstreckungswesen. Insbesondere die Einziehung öffentlich- rechtlicher Forderungen auf dem Vollstreckungswege obliegt dem Vollziehungsbeamten der Stadtverwaltung Warstein.

 

  • Gemeindeordnung
  • Kommunalhaushaltsverordnung
  • Verwaltungsvollstreckungsgesetz
  • Hier haben Sie die Möglichkeit, der Stadtkasse Warstein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtkasse schicken. 

Kontakt

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Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
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