Katzenkastration

Katzenhalter, die ihren Tieren Freigang gewähren, müssen diese kastrieren und kennzeichnen lassen. Der Rat der Stadt Warstein hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung beschlossen.

Damit die Katzen künftig ins Freie dürfen, müssen die Tiere durch einen Tierarzt kastriert und mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet werden.

Ohne ein Kastrationsgebot für Freigängerkatzen kommt es zu einer ungeregelten Vermehrung des frei lebenden Katzenbestandes; hieraus resultieren im Rahmen der Verwilderung Krankheitsbefall und Unterernährung. Katzenhalter, die gegen die Pflicht verstoßen, können mit einer Geldbuße belegt werden. Im Einzelfall kann nach Prüfung eine Ausnahme von den Bestimmungen zugelassen werden.

Bereits mehr als 80 Kommunen und Städte haben Verordnungen zur Kastrations-  und Kennzeichnungspflicht eingeführt.

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