Lärmschutz

Lärmschutz bedeutet insbesondere Schutz vor Fluglärm, Straßenlärm, Schienenlärm, Gewerbelärm, Sportlärm, Freizeitlärm und Nachbarschaftslärm. Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Lärmschutz ist notwendig, da Lärm zu vielfältigen Gesundheitsgefahren führt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Stadt Warstein macht auf die zur Zeit gültige Maschinen-Lärmschutzverordnung aufmerksam. Danach dürfen Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen und ähnliche Geräte in Wohngebieten werktags nur zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr betrieben werden. Weitergehende Einschränkungen gelten für Freischneider, Gras-und Rasentrimmer, Laubbläser und Laubsammler. Diese Geräte dürfen in Wohngebieten nur werktags zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr sowie 15.00 Uhr und 17.00 Uhr betrieben werden.

Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursachern (wie z. B. Anlagenbetreibern oder auch der abendlichen Grillfete) und der betroffenen Nachbarschaft.

Für anlagenbezogenen Lärm sind im Wesentlichen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die nachgeordneten Verordnungen einschlägig.

Hierzu gehören:

  • 16. BImSchV - Verkehrslärmschutzverordnung mit Anhängen:
    RLS - 90 - Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen
    Schall03 - Richtlinie zur Berechnung der Schallimmission von Schienenwegen
  • VLärmSchR 97 - Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes
  • 18. BImSchV - Sportanlagenlärmschutzverordnung
  • 24. BImSchV - Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung
  • 32. BImSchV - Maschinen- und Gerätelärmschutzverordnung Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
  • DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) und die im Beiblatt 1 geregelten Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren
Immissionsschutz

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