Einschulung in die Grundschule
1. Einschulung schulpflichtiger Kinder Kinder, die bis einschließlich zum 01. Oktober das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden in demselben Kalenderjahr schulpflichtig. Die Schulpflicht beginnt am 01. August des jeweiligen Jahres.
Grundsätzlich werden alle Eltern durch ein Informationsschreiben des Schulträgers über den Ablauf der Einschulung ihrer Kinder im voraus informiert. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie in der jeweiligen Schule.
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
Sabine
Potratz
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-298
- Fax
- (0 29 02) 81-62 98
- s.potratz@warstein.de
Lernanfänger
Einschulung in die Grundschule
1. Einschulung schulpflichtiger Kinder Kinder, die bis einschließlich zum 01. Oktober das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden in demselben Kalenderjahr schulpflichtig. Die Schulpflicht beginnt am 01. August des jeweiligen Jahres.
Grundsätzlich werden alle Eltern durch ein Informationsschreiben des Schulträgers über den Ablauf der Einschulung ihrer Kinder im voraus informiert. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie in der jeweiligen Schule.
Kontakt
Raum: Zimmer 32
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Tag | |
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |