Lernanfänger

Einschulung in die Grundschule

1. Einschulung schulpflichtiger Kinder Kinder, die bis einschließlich zum 01. Oktober das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden in demselben Kalenderjahr schulpflichtig. Die Schulpflicht beginnt am 01. August des jeweiligen Jahres.

Grundsätzlich werden alle Eltern durch ein Informationsschreiben des Schulträgers über den Ablauf der Einschulung ihrer Kinder im voraus informiert. Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie in der jeweiligen Schule.

 

Schulanfänger
Einschulung

Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 32
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
Menü