Mietberechnung

Mietberechnung nur für öffentlich geförderte Wohnungen

Für vermietete öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) darf der Eigentümer nur die Kostenmiete verlangen.
Es darf keine höhere Miete verlangt werden, als zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Wohnobjekts erforderlich ist.

Für die Ermittlung der Kostenmiete ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzustellen. Der Mieter kann gegenüber dem Vermieter Auskunft über die Berechnung der Kostenmiete einer Sozialwohnung verlangen.
Bei unzureichender Auskunft kann der Mieter die zulässige Miete bei der Wohnungsbauförderung erfragen.

Hinweis!
Es empfiehlt sich eine vorherige telefonische Terminabsprache, da die Sachbearbeiterin nicht die kompletten Öffnungszeiten abdeckt.

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Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 31
Dieplohstr. 1
59581 Warstein

Die Mitarbeiterin deckt nicht die kompletten Sachgebiets-Öffnungszeiten ab. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme.

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