Namensänderung

Eine behördliche Änderung des Vor- bzw. Familiennamens kann von deutschen Staatsangehörigen auf Antrag festgestellt werden.

Zuständige Behörde ist der Kreis Soest.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier (Seite aus dem Internetangebot des Kreises Soest).
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefon 02921-30-0
Telefax 02921-30-2945 I
Homepage Kreis Soest

 

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Mittwoch:Individuelle Terminvereinbarung möglich
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*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.

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