Nutzung von Turnhallen

Außerschulische Nutzung von Schulräumen, Turnhallen und Sportplätzen durch Vereine etc.

Die Stadt Warstein stellt unter bestimmten Voraussetzungen den Mitgliedern der in Warstein Sport treibenden Vereine und Gruppierungen die Gymnastik-, Turn- und Sporthallen zur Verfügung. Es gilt hier die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sporthallen der Stadt Warstein vom 15.11.2008. Dem Stadtsportverband obliegt die Federführung über die Verteilung der Trainings- und Übungsstunden in den städt. Sport- und Turnhallen. Dabei haben die Belange des Schulsports Vorrang. Vereine, insbesondere wenn sie dem Stadtsportverband Warstein angehören, erhalten den Vorzug vor sonstigen Gruppierungen.

 

Sportstättenbelegung
Turnhallenbelegung

Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 35
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
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