Die Ordnungsbehörde ist im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit gehalten, die zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen.
Für die wohnungsmäßige Versorgung von obdachlosen Menschen steht dem Bürgermeister der Stadt Warstein als örtliche Ordnungsbehörde das Wohnhaus Oberbergheimer Straße 19 in Niederbergheim zur Verfügung.
Von Obdachlosigkeit bedroht sein können Durchreisende, die sich nur kurzfristig im Stadtgebiet aufhalten, wie auch Einzelpersonen, Ehepaare oder Familien, die aufgrund einer Zwangsräumung eines Gerichtsvollziehers ihre Wohnungen verlassen mussten.
Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Anschrift
- 001Schulstr. 759581Warstein
Roswitha
Wrede
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-351
- Fax
- (0 29 02) 81-63 51
- r.wrede@warstein.de
Brigitte
Funhoff
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-274
- Fax
- (0 29 02) 81-62 74
- b.funhoff@warstein.de
Heinrich
Palluch
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-255
- Fax
- (0 29 02) 81-62 55
- h.palluch@warstein.de
Carsten
Schannath
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-510
- Fax
- (0 29 02) 81-65 10
- c.schannath@warstein.de
Thimo
Roderfeld
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-353
- Fax
- (0 29 02) 81-63 53
- t.roderfeld@warstein.de
Jörg
Wasmuth
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
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Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-270
- Fax
- (0 29 02) 81-6270
- j.wasmuth@warstein.de
Friederike
Franke
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-275
- Fax
- (0 29 02) 81-6275
- f.franke@warstein.de
Matthias
Gerlach
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Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-352
- Fax
- (0 29 02) 816 352
- m.gerlach@warstein.de
Dieter
Heppe
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-255
- d.heppe@warstein.de
Obdachlosigkeit
Die Ordnungsbehörde ist im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit gehalten, die zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen.
Für die wohnungsmäßige Versorgung von obdachlosen Menschen steht dem Bürgermeister der Stadt Warstein als örtliche Ordnungsbehörde das Wohnhaus Oberbergheimer Straße 19 in Niederbergheim zur Verfügung.
Von Obdachlosigkeit bedroht sein können Durchreisende, die sich nur kurzfristig im Stadtgebiet aufhalten, wie auch Einzelpersonen, Ehepaare oder Familien, die aufgrund einer Zwangsräumung eines Gerichtsvollziehers ihre Wohnungen verlassen mussten.
Ordnungsbehördengesetz (OBG)