Obdachlosigkeit

Die Ordnungsbehörde ist im Falle einer drohenden oder bestehenden Obdachlosigkeit gehalten, die zur Beseitigung dieser Gefahr notwendigen und angemessenen Maßnahmen zu treffen.

Für die wohnungsmäßige Versorgung von obdachlosen Menschen steht dem Bürgermeister der Stadt Warstein als örtliche Ordnungsbehörde das Wohnhaus Oberbergheimer Straße 19 in Niederbergheim zur Verfügung.

Von Obdachlosigkeit bedroht sein können Durchreisende, die sich nur kurzfristig im Stadtgebiet aufhalten, wie auch Einzelpersonen, Ehepaare oder Familien, die aufgrund einer Zwangsräumung eines Gerichtsvollziehers ihre Wohnungen verlassen mussten.

Ordnungsbehördengesetz (OBG)

Unterbringung Obdachloser
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