Ölspur

 

Für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraßen sind die jeweiligen Straßenbaulastträger (Eigentümer) zuständig.
Während der Dienstzeiten stellen die Straßenmeistereien bzw. Betriebshöfe bei eingetretenen Verunreinigungen die notwendigen Maßnahmen sicher.

Auch außerhalb der Dienstzeiten bleibt die Zuständigkeit bestehen. Die Stadt Warstein ist lediglich im Falle der Nichterreichbarkeit zuständig und trifft die notwendigen Maßnahmen durch die Feuerwehr.

 

Menü