Osterfeuer

Wer am Ostersonntag oder Ostermontag ein Osterfeuer entzünden möchte, muss einige Vorgaben beachten:

Als Osterfeuer anerkannt werden nur öffentliche, jedem zugängliche Veranstaltungen, die der Brauchtumspflege dienen. Private Feuer sind keine Osterfeuer und daher nicht zulässig.
Nicht verbrannt werden dürfen Sperrmüll, Papier, Hausmüll, Kunststoffe, Dachbalken oder behandeltes Holz.
Aus Gründen des Brandschutzes müssen bei der Wahl der Feuerstelle ausreichende Abstände zu Gebäuden etc. eingehalten werden. Weiterhin sind die Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes zu beachten. So darf durch die Verbrennung niemand gefährdet oder erheblich belästigt werden.
Die Nachtruhe ist von 22 bis 6 Uhr einzuhalten. Außerdem ist das Brennmaterial am Tag des Abbrennens noch einmal umzuschichten, damit Tiere nicht unnötig in den Flammen verenden. Ist das Brennmaterial zur Asche verbrannt, muss die restliche Glut gelöscht und gegen Funkenflug mit Erde abgedeckt werden.

Das Osterfeuer ist bei der Stadtverwaltung, Sachgebiet Sicherheit und Ordnung, anzuzeigen. Die Anzeige sollte der Stadt bis spätestens vier Wochen vor Ostern vorliegen. Ein Anmeldeformular finden Sie unter Formulare.

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