Personalausweis

Seit dem 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.

Der neue Personalausweis verfügt über einen elektronischen Identitätsnachweis (auch eID- oder Online-Ausweisfunktion genannt), mit dem sich Bürgerinnen und Bürger in Zukunft schneller und verlässlicher z. B. gegenüber Internetanbietern ausweisen können. Außerdem sind die Fingerabdrücke in den Chip des Personalausweises aufzunehmen (verpflichtend seit August 2021). Die Speicherung der elektronischen Signatur ist über ein Trust-Center möglich.

Ab dem 16. Lebensjahr besteht Ausweispflicht. Bereits vor Vollendung des 16. Lebensjahres können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden.

Die Gültigkeit von Personalausweisen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.

Einen Personalausweis beantragen Sie bitte persönlich bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Die Beantragung eines Ausweises für unter Betreuung stehende Personen ist nur im Beisein des Betreuers möglich.

Hinweise
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.

Bearbeitungszeit
Nach der Beantragung erhalten Sie per Post einen Brief von der Bundesdruckerei mit der vorläufigen 5-stelligen PIN, der PUK (Personal Unblocking Key) und dem Sperrkennwort übersandt, dessen Erhalt Sie bei uns bestätigen müssen.
Ca. 2 Tage nach Erhalt des Briefes kann der Personalausweis von Ihnen abgeholt werden. Dabei müssen Sie Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, das Sie auf Wunsch entwertet behalten können.

Hinweise und Vorgehen bei Verlust des Ausweises:
Sie haben Ihren Ausweis verloren oder ist er gestohlen worden? Hier erhalten Sie alle Informationen, wie Sie jetzt am besten vorgehen.

für Personen ab 24 Jahre: 37,00 EUR
für Personen unter 24 Jahre: 22,80 EUR

Diese Gebühr ist bei Antragsstellung zu zahlen.

 

  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis
      (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
  • ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

Bei Antragsstellung von Jugendlichen unter 16 Jahren wird zusätzlich die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten benötigt (s. Einverständniserklärung unter Formulare). Die Anwesenheit eines Elternteils ist erforderlich!

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Ausweis

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