Das Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren anbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Wenn Sie im Reisegewerbe selbständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte (= Erlaubnis). Die Reisegewerbekarte ist personengebunden, nicht übertragbar und kann sowohl an natürliche als auch an juristische Personen (z. B. eine GmbH) erteilt werden.
Wenn Sie eine unselbständige Reisegewerbetätigkeit ausüben möchten, benötigen Sie eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Firmeninhabers. Die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde bestimmt sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers. Vor der Erteilung einer Reisegewerbekarte ist die Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit notwendig.
Gewerbeordnung (GewO)
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben - siehe Downloadbereich unten)
- Personalausweis (oder Nationalpass mit Meldebescheinigung)
- Führungszeugnis („Belegart 0", zu beantragen beim Bürgerservice der Stadt Warstein)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister („Belegart 9", zu beantragen beim Bürgerservice der Stadt Warstein) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben)
- Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und Bescheinigung des Insolvenzgerichts (derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der Gewerbetreibende, beziehungsweise der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte)
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (ehemals „Gesundheitszeugnis", zu beantragen beim Kreis Soest, Hoher Weg 1-3, Soest, nur für Personen, die erstmalig gewerbsmäßig bestimmte unverpackte Lebensmittel herstellen, behandeln oder abgeben)
- Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als juristische Person (GmbH, AG, e. V. etc.), so sind die o. g. Unterlagen sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme der Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (z. B. Geschäftsführer) bei der Antragstellung vorzulegen.
Rahmengebühr von 50,00 bis 500,00 € (begrenzt auf den Verwaltungsaufwand).
Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13,00 €.
Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen, sofern bereits mit der Bearbeitung begonnen wurde. Falls der Antrag abgelehnt werden sollte, fällt ebenfalls eine Gebühr an. Sie beträgt dann 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre.
- Anschrift
- 001Schulstr. 759581Warstein
Friederike
Franke
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-275
- Fax
- (0 29 02) 81-6275
- f.franke@warstein.de
Reisegewerbekarte
Das Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbständig oder unselbständig in eigener Person Waren anbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Wenn Sie im Reisegewerbe selbständig tätig werden möchten, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte (= Erlaubnis). Die Reisegewerbekarte ist personengebunden, nicht übertragbar und kann sowohl an natürliche als auch an juristische Personen (z. B. eine GmbH) erteilt werden.
Wenn Sie eine unselbständige Reisegewerbetätigkeit ausüben möchten, benötigen Sie eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Firmeninhabers. Die Zuständigkeit der Ordnungsbehörde bestimmt sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers. Vor der Erteilung einer Reisegewerbekarte ist die Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit notwendig.
Rahmengebühr von 50,00 bis 500,00 € (begrenzt auf den Verwaltungsaufwand).
Hinzu kommen die Gebühren für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13,00 €.
Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig, wenn Sie ihn zurücknehmen, sofern bereits mit der Bearbeitung begonnen wurde. Falls der Antrag abgelehnt werden sollte, fällt ebenfalls eine Gebühr an. Sie beträgt dann 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre.
- Antragsformular (vollständig ausgefüllt und unterschrieben - siehe Downloadbereich unten)
- Personalausweis (oder Nationalpass mit Meldebescheinigung)
- Führungszeugnis („Belegart 0", zu beantragen beim Bürgerservice der Stadt Warstein)
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister („Belegart 9", zu beantragen beim Bürgerservice der Stadt Warstein) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben)
- Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und Bescheinigung des Insolvenzgerichts (derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk der Gewerbetreibende, beziehungsweise der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte)
- Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz (ehemals „Gesundheitszeugnis", zu beantragen beim Kreis Soest, Hoher Weg 1-3, Soest, nur für Personen, die erstmalig gewerbsmäßig bestimmte unverpackte Lebensmittel herstellen, behandeln oder abgeben)
- Aktueller Handels- bzw. Vereinsregisterauszug (nur bei juristischen Personen)
Antrag durch eine juristische Person
Stellen Sie den Antrag als juristische Person (GmbH, AG, e. V. etc.), so sind die o. g. Unterlagen sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme der Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen (z. B. Geschäftsführer) bei der Antragstellung vorzulegen.
Gewerbeordnung (GewO)
Online-Formular für Reisegewerbekarte (Erteilung/Verlängerung/Ausdehnung). Dieses Formular können Sie nach dem Ausfüllen ohne Unterschrift online einreichen.
Kontakt
Raum: Zimmer P 208
Schulstr. 7
59581 Warstein
Tag | |
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |