Reisepass

Allen Deutschen, die in Warstein mit Hauptwohnung gemeldet sind, wird im Regelfall im Bürgercenter ein Reisepass ausgestellt. 

Die Bundesrepublik Deutschland hat zum 01.11.2005 als eines der ersten EU-Länder den elektronischen Reisepass (ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Der Chip im ePass enthält zunächst die üblichen Passdaten und das Lichtbild. Seit November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital gespeichert.

Bereits ausgegebene Pässe behalten ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. In einer Übergangszeit wird es also alte und neue Pässe parallel geben. Ausführliche Informationen zum ePass erhalten Sie hier. Wichtige Hinweise:

  • Der Reisepass ist bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre gültig; ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre
  • Die Beantragung eines Passes für unter Betreuung stehende Personen ist nur im Beisein des Betreuers möglich.
  • Wir benötigen Ihre eigenhändige Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke, daher können Sie sich nicht vertreten lassen.
  • Bitte beachten: (ohne Gewähr) die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin, die die Pässe herstellt, kann bis zu 10 Wochen dauern!

Hinweise:

  • für besonders Reiselustige:
    auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen
  • für besonders Eilige:
    auf Wunsch bestellen wir einen Express-Pass; dieser wird innerhalb von 4 Tagen von der Bundesdruckerei geliefert

für die Ausstellung

  • eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben
    (Gültigkeit 10 Jahre) - 70,00 € 
  • eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    (Gültigkeit 6 Jahre) - 37,50 € 
  • Zusatzgebühr 48-Seiten-Pass - 22,00 € 
  • Zusatzgebühr Express-Pass - 32,00 €
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Ein biometrietaugliches Passbild mit einfarbigem Hintergrund.
  • Bei der Erstausstellung eines Reisepasses oder wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder wenn er ihnen gestohlen wurde:
    bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild mit.
  • Ihr abgelaufener muss bei Empfang des neuen Passes abgegeben oder entwertet werden.

Bei Antragsstellung von Jugendlichen unter 18 Jahren wird zusätzlich die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten (s.  Einverständniserklärung unter Formulare) benötigt. Die Anwesenheit eines Elternteils ist erforderlich!

Pass
EPass
vorläufiger Reisepass

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Mittwoch:Individuelle Terminvereinbarung möglich
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Freitag:8.30 - 12.30 Uhr

*Am Dienstag in der Zeit von 7 - 8.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung.

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