Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.
Grundsätzlich sind volljährige Bürgerinnen und Bürger beitragspflichtig. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem sie erstmals in einer Wohnung wohnen, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt, brauchen die übrigen in der Wohnung lebenden Personen keinen Beitrag zu zahlen.
Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
Antragsvordrucke erhalten Sie beim Bürgercenter der Stadt Warstein
Wenn Sie schon beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gemeldet sind, bringen Sie bitte zur Antragstellung Ihre Beitragsnummer mit. Diese finden Sie in Ihrer Beitragsrechnung oder in Ihrem Kontoauszug (letzte Beitragszahlung). Oder entnehmen Sie die Beitragsnummer dem zuletzt erteilten Befreiungs- oder Ermäßigungsbescheid. Kranke oder behinderte Antragsteller sollten außerdem entsprechende Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) vorlegen. Personen, die sich aufgrund des Bezuges von Sozialleistungen befreien lassen wollen, bringen bitte den aktuellen Sozialleistungsbescheid mit.
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Gertrudis
Litz-Münster
Bürgercenter
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Dienstag
8.30* - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Individuelle Terminvereinbarung möglich
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr*
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*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
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- g.litz-muenster@warstein.de
Sandra
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*Bürgercenter dienstags 7:00 bis 8.30 Uhr nach vorheriger Terminabsprache sowie donnerstags bis 18.00 Uhr
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- s.safradin@warstein.de
Heike
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- c.marino@warstein.de
Rundfunkbeitrag - Befreiung
Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.
Grundsätzlich sind volljährige Bürgerinnen und Bürger beitragspflichtig. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem sie erstmals in einer Wohnung wohnen, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt, brauchen die übrigen in der Wohnung lebenden Personen keinen Beitrag zu zahlen.
Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.
Antragsvordrucke erhalten Sie beim Bürgercenter der Stadt Warstein
Wenn Sie schon beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gemeldet sind, bringen Sie bitte zur Antragstellung Ihre Beitragsnummer mit. Diese finden Sie in Ihrer Beitragsrechnung oder in Ihrem Kontoauszug (letzte Beitragszahlung). Oder entnehmen Sie die Beitragsnummer dem zuletzt erteilten Befreiungs- oder Ermäßigungsbescheid. Kranke oder behinderte Antragsteller sollten außerdem entsprechende Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) vorlegen. Personen, die sich aufgrund des Bezuges von Sozialleistungen befreien lassen wollen, bringen bitte den aktuellen Sozialleistungsbescheid mit.
Rundfunkgebührenstaatsvertrag
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