Schiedspersonen

Aufgaben der Schiedsleute, Schiedsamtsbezirke

Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen zu schlichten.

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sind insbesondere

  • vermögensrechtliche Ansprüche
  • Schadenersatz
  • Beachtung der Hausordnung
  • Wahrung nachbarlicher Belange

Strafsachen sind insbesondere

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung
  • Bedrohung und Sachbeschädigung

Die Erhebung einer Klage beim Amtsgericht ist erst dann zulässig, wenn im Schlichtungsverfahren keine Einigung zur Beilegung der Streitigkeit erzielt wird. Das Schlichtungsverfahren wird auf schriftlichen oder mündlichen Antrag einer Partei eingeleitet.
Das Verfahren ist unbürokratisch und kostensparend, da die Schiedsperson ehrenamtlich tätig ist. Die Verhandlungen finden entweder in den Wohnhäusern der Schiedsmänner oder im Rathaus statt.

Das persönliche Erscheinen ist unabdingbare Voraussetzung für eine Schlichtungsverhandlung.

Im Bedarfsfall stehen Ihnen Schiedspersonen in verschiedenen Bezirken zur Verfügung.

Kontakt

Technisches Rathaus
Raum: Zimmer P210
Schulstr. 7
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
Technisches Rathaus
Raum: Zimmer P211
Schulstr. 7
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
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