Schwerbehindertenparkausweise

Schwerbehinderte Personen können zwei verschiedene Parkausweise beantragen: 

  • Blauer Parkausweis für Schwerbehinderte 
    Für schwerbehinderte Personen mit nachgewiesener außergewöhnlicher Behinderung (Eintrag vom Kreis Soest Abteilung Schwerbehindertenangelegenheiten „aG“ für außergewöhnlich Gehbehinderte bzw. „Bl“ für Blinde) kann ein Parkausweis für Schwerbehinderte ausgestellt werden (blauer Ausweis).  Diese Parkerleichterung gilt im ganzen Bundesgebiet und in allen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und wird auch in den Mitgliedsstaaten des Internationalen Transportforums (ITF) anerkannt.
    Für die Beantragung wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Stadt Warstein.
  • Orangener Parkausweis für Schwerbehinderte 
    Schwerbehinderte Personen ohne die Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis können unter bestimmten Voraussetzungen in einem eingeschränkten Umfang ebenfalls Parkerleichterungen erhalten. (orangener Ausweis). Diese Parkerleichterung gilt im ganzen Bundesgebiet. Ist das Merkzeichen B nicht vorhanden, kann die Parkerleichterung nur für Nordrhein-Westfalen erteilt werden (Erlass III B3 -78-12/6 des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen vom 30.11.2015).

Wer kann den Ausweis beantragen?

  • Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
  • Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
  • Schwerbehinderte, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
  • Schwerbehinderte mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

Was ist mit dem orangenen Parkausweis für Schwerbehinderte erlaubt?

Mit dem orangenen Parkausweis ist das Parken, an allen Stellen erlaubt, an denen mit dem blauen Parkausweis geparkt werden darf
Achtung: Ausgenommen davon ist jedoch das Parken auf den ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol!

Die Ausstellung des Parkausweises für Schwerbehinderte ist gebührenfrei. Die Schwerbehindertenparkausweise werden in der Regel für drei Jahre erteilt.

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderung über das Vorliegen der genannten Voraussetzungen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Verlängerung den abgelaufenen Parkausweis
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

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