Stadtplanung

Damit Sie als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warstein nicht eine x-beliebige Nutzung gleich neben Ihrem Wohnhaus im Wohngebiet haben, ist Stadtplanung notwendig.

Die Stadtplanung sorgt dafür, dass ein verlässliches örtliches Baurecht besteht und dass bei der weiteren Stadtentwicklung möglichst alle Belange berücksichtigt und abgewogen werden. Gleichzeitig sollen eine örtliche Identität gewahrt bleiben und gestalterische Qualitäten erhalten werden.

Die städtebauliche Entwicklung darf nicht dem Zufall oder dem freien Spiel der oft gegensätzlichen Interessen überlassen werden. Die Stadtplanung sorgt dafür, dass jedes Bauvorhaben in ein räumlich funktionelles Gesamtkonzept passt und sich mit dem Allgemeinwohl verträgt. Dazu wird zum Beispiel im Rahmen eines Bebauungsplans festgelegt, welche Nutzungen auf den Grundstücken zulässig sind, wie hoch neue Häuser gebaut, wo neue Straßen angelegt werden und wo Natur und Landschaft entwickelt oder geschützt werden.

Eine ausreichende Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum in den einzelnen Ortschaften und die Bereitstellung von Arbeitsplätzen gehören zu den Grundbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. In vielen Fällen ist dabei eine Inanspruchnahme von Grund und Boden erforderlich. Da diese wertvolle Ressource nicht vermehrbar ist, muss mit ihr sparsam umgegangen werden. Der Stadtplanung kommt die wichtige Aufgabe zu, die unterschiedlichen Flächenansprüche aufeinander abzustimmen und planerische Lösungen für einen sparsamen sowie effizienten Umgang mit Grund und Boden aufzuzeigen. Dabei wird es künftig immer mehr darauf ankommen, innerörtliche Reserven zu nutzen und zu aktivieren, um die freie Landschaft so weit wie möglich zu schonen.

Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Städte und Gemeinden, wobei bundeseinheitliche Vorschriften zu beachten sind. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Stadtentwicklungsplanung, Bauleitplanung, Stadtgestaltung, Bauberatung, Stadterneuerung und Stadtsanierung.
In Warstein werden - wie in den meisten Städten der Bundesrepublik Deutschland – diese Aufgaben durch ein Sachgebiet für Stadtplanung erledigt. Hier werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die verschiedensten planerischen Aufgaben erfüllt, vorbereitet und koordiniert. Dazu gehört neben dem Austausch mit externen Fachbehörden oder anderen städtischen Dienststellen auch die Information und fachliche Beratung der örtlichen Politik in den betreffenden Ausschüssen und im Stadtrat. Besonders wichtig ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Planungen der Stadt Warstein. Interessierte können sich jederzeit mit ihren Anregungen am Planungsprozess beteiligen.

Kontakt

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Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
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