Straßenverkehrsangelegenheiten

Der Bürgermeister ist aufgrund der Größenordnung der Stadt Warstein Straßenverkehrsbehörde.

Die Bearbeitung und Entscheidung der Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts als Straßenverkehrsbehörde umfasst im wesentlichen folgende Aufgaben:
•    Anordnung von Beschilderung und Markierungen an Straßen (Verkehrszeichen)
•    Genehmigung von Arbeitsstellen an Straßen (Baustellen)
•    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen (Umzüge, Sportveranstaltungen)
•    Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot/Feiertagsfahrverbot

Umzüge
Verkehrsbeschilderung

Kontakt

Technisches Rathaus
Raum: Zimmer P206
Schulstr. 7
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
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