Tierkörperbeseitigung

 

Nach den Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsgesetzes sind verendete Tiere oder Tierkörperteile aus hygienischen Gründen in geeigneten Anlagen zu entsorgen.

Bei Auffinden von verendeten Tieren oder Tierkörperteilen im Stadtgebiet sollte während der Dienstzeiten unverzüglich das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung benachrichtigt werden. Nach Dienstschluss ist der Bereitschaftsdienst des Sachgebietes über den Notruf 112 zu erreichen.

Tierkörperbeseitigungsgesetz

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Technisches Rathaus
Raum: Zimmer P206
Schulstr. 7
59581 Warstein
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Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
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Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
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