Vergnügungssteuer

Die Stadt Warstein erhebt nach der Vergnügungssteuersatzung eine Vergnügungssteuer als Gemeindesteuer.

Steuerpflichtige Vergnügungen (Veranstaltungen) sind:

  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art;
  • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern – auch in Kabinen –;
  • Sex- und Erotikmessen
  • Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;
  • das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
    a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen
    b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orte.

Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.

Steuerfreie Veranstaltungen sind:

  • Familienfeiern, Betriebsfeiern und nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen;
  • Veranstaltungen von Gewerkschaften, politischen Parteien und Organisationen sowie von Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts oder ihrer Organe;
  • Veranstaltungen, deren Überschuss ausschließlich und unmittelbar zu mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 52, 53 der Abgabenordnung verwendet wird, wenn der Zweck bei der Anmeldung nach § 9 angegeben worden ist und der verwendete Betrag mindestens die Höhe der Steuer erreicht;
  • das Halten von Apparaten nach § 1 Nr. 5 im Rahmen von Volksbelustigungen, Jahrmärkten, Kirchmessen und ähnlichen Veranstaltungen.
     

Anmeldung:
Die steuerpflichtigen Veranstaltungen sind spätestens zwei Wochen vor deren Beginn bei der Stadt Warstein anzumelden. Bei unvorhergesehenen und nicht vorherzusehenden Veranstaltungen ist die Anmeldung an dem auf die Veranstaltung folgenden Werktage nachzuholen. Veränderungen, die sich auf die Höhe der Steuer auswirken, sind umgehend anzuzeigen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Satzung (s. unter Rechtsgrundlagen).

Vergnügungssteuersatzung

  • Hier haben Sie die Möglichkeit, der Stadtkasse Warstein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtkasse schicken. 

Steuern

Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 120
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
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Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
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