Verkehrsordnungswidrigkeit

Erstattung schriftlicher Anzeigen

Ihnen ist ein Parkverstoß oder Falschparker innerhalb des Stadtgebietes von Warstein aufgefallen, den Sie melden möchten? Sie können diesen schriftlich zur Anzeige bringen. Diese Anzeige wird im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch  das Ordnungsamt der Stadt Warstein bearbeitet.

Die sog. Fremdanzeige kann grundsätzlich formlos erfolgen. Da bestimmte Angaben und Informationen jedoch zwingend erforderlich sind, verwenden Sie bitte zur Vereinfachung ausschließlich das verlinkte online-Formular - s. unter Formulare (unten).
Am besten machen Sie auch direkt Fotos von der Parkverstoß-Situation. Diese können Sie ganz einfach zu dem Formular hochladen.

Hinweis:
Anonyme Anzeigen können nicht weiterverfolgt werden, da Sie eventuell im Verfahren als Zeuge aussagen müssen.

Das Formular wird ohne Unterschrift versendet.

  • Anzeige einer Verkehrsordnungsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr

    Mit dem Ausfüllen und Einreichen der Anzeige versichern Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer gemachten Angaben. Ihnen ist bewusst, dass Sie als Zeuge zur wahrheitsgemäßen Angabe verpflichtet sind (§ 57 Strafprozessordnung in Verbindung mit § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz), als Zeuge gegenüber dem Angezeigten namentlich benannt werden und auf Nachfrage zur Sache, gegebenenfalls auch vor Gericht, aussagen müssen (§§ 48 und 161 a Strafprozessordnung i. V. m. § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz).

    Ihnen werden die Kosten des Verfahrens und die Auslagen des Betroffenen auferlegt, wenn Sie vorsätzlich oder leichtfertig eine unwahre Anzeige erstatten (§ 105 Ordnungswidrigkeitengesetz in Verbindung mit § 469 Strafprozessordnung).

    Eine wichtige Bitte: Ihrer Anzeige sind möglichst Fotos beizufügen

     

Falschparker
Parkverstoß
Knöllchen

Kontakt

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