Wasserbenutzungsgebühren

Die Stadtwerke erheben für die Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage Benutzungsgebühren.

Nähere Informationen zu den Wasserbenutzungsgebühren lesen Sie bitte in der Beitrags- und Gebührensatzung (s.u.) nach.

  • Hiermit zeigen Sie der Stadtverwaltung einen Eigentumswechsel für die Abrechnung der Steuern und Abgaben eines Gebäudes/Grundstücks an.

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