Wildschaden

Um einen ersatzpflichtigen Wild-/Jagdschaden handelt es sich immer dann, wenn ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Stadtgebiet gehört, durch Schalenwild (Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Muffel- oder Schwarzwild), beschädigt wird.

Wenn ein entsprechender Schaden festgestellt worden ist, meldet der Eigentümer diesen unverzüglich der Stadt Warstein (s. Formular) an, die dann ihrerseits den von der Unteren Jagdbehörde des Kreises Soest bestellten Wildschadensschätzer einschaltet.
Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücksflächen genügt es, wenn der Schaden zweimal im Jahr -jeweils zum 1. Mai und 1. Oktober- bei der zuständigen Behörde angemeldet wird.

Im Rahmen eines Ortstermins wird in der Regel eine gütliche Einigung getroffen. Falls dies nicht möglich ist, setzt der Wildschadensschätzer den Schaden fest.  

Den für Sie zuständigen Wildschadensschätzer können Sie bei der unteren Jagdbehörde – dem Kreis Soest – unter Telefon Tel. 02921 – 300 erfragen.

  • Bundesjagdgesetz
  • Landesjagdgesetz
  • Mit diesem Formular können Sie Wildschäden auf ihrem Grundstück geltend machen. Über den Button "Einreichen" am Ende des Ausfüllprozesses wird das Formular direkt an die zuständige Ansprechperson weitergeleitet.

Jagdschaden

Kontakt

Technisches Rathaus
Raum: Zimmer P 208
Schulstr. 7
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
Menü