Der Winterdienst fordert alle am Betriebshof arbeitenden Kräfte. Die Straßen im gesamten Stadtgebiet sind in verschiedene Dringlichkeitsstufen eingeteilt, die der Reihe nach abgearbeitet werden um die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs aufrecht zu erhalten.
Nach den verkehrswichtigen oder stark abfallenden Straßen werden die Sammelstraßen und erst danach die Straßen in Wohngebieten geräumt und ggf. bestreut.
Der Winterdienst setzt so rechtzeitig ein, dass an Werktagen etwa morgens zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr die verkehrswichtigen Straßen in ausreichend verkehrssicherem Zustand sind, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr. Abends und nachts besteht keine Winterdienstverpflichtung.
Die Mitarbeiter leisten außerdem Winterdienst auf Flächen, die für Großfahrzeuge nicht erreichbar sind, wie z. B.
- Gehwegen
- Brücken
- Fußgängerüberwegen
- Bushaltestellen
- Treppenanlagen
Bei lang anhaltendem Schneefall kann es zu Verzögerungen beim Winterdienst kommen, wenn beispielsweise wiederholt die verkehrswichtigen oder stark abfallenden Straßen behandelt werden müssen.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr den Gehweg entlang des Grundstückes für Fußgänger von Schnee und Eis freizuhalten.
Das gilt auch (!) wenn kein gesonderter Bürgersteig angelegt ist. Stichwege sind im Regelfall vom Winterdienst ausgenommen und ebenfalls Anliegerverpflichtung.
Dem Winterdienstverzeichnis können Sie entnehmen, ob über die Gehwegreinigung hinaus auch die Reinigung der Straße auf Sie - als Anlieger - übertragen worden ist.
Diese Bürgerpflicht ist im Ortsrecht verankert. Ihr sollte -auch vor dem Hintergrund haftungsrechtlicher Konsequenzen- nachgekommen werden. Die detaillierten Bestimmungen kann man in der Straßenreinigungssatzung nachlesen.
Der Betriebshof der Stadt Warstein bittet zudem dringend alle Autofahrer, den überbreiten Räumfahrzeugen im Straßenverkehr vorausschauende Rücksicht entgegenzubringen.
Es ist schon eine große Hilfe, wenn Fahrzeuge nicht an Engstellen und Kurvenbereichen geparkt werden. Den Mitarbeitern im Winterdienst könnten damit zahlreiche Rangiermanöver erspart werden, was zu einer reibungslosen und umso zügigeren Winterwartung der Strassen im Stadtgebiet beiträgt.
- Anschrift
- 001Franz-Hegemann-Str. 859581Warstein
Björn
Dreibholz
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- 02902 81-384
- Fax
- 02902 81-6384
- b.dreibholz@warstein.de
Ingo
Schaup
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
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Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
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Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-380
- Fax
- (0 29 02) 81-63 80
- i.schaup@warstein.de
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
Anja
Rosner
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-219
- Fax
- (0 29 02) 81-62 19
- a.rosner@warstein.de
Tanja
Kemper
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-218
- Fax
- (0 29 02) 81-62 18
- t.kemper@warstein.de
Winterdienst
Der Winterdienst fordert alle am Betriebshof arbeitenden Kräfte. Die Straßen im gesamten Stadtgebiet sind in verschiedene Dringlichkeitsstufen eingeteilt, die der Reihe nach abgearbeitet werden um die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs aufrecht zu erhalten.
Nach den verkehrswichtigen oder stark abfallenden Straßen werden die Sammelstraßen und erst danach die Straßen in Wohngebieten geräumt und ggf. bestreut.
Der Winterdienst setzt so rechtzeitig ein, dass an Werktagen etwa morgens zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr die verkehrswichtigen Straßen in ausreichend verkehrssicherem Zustand sind, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr. Abends und nachts besteht keine Winterdienstverpflichtung.
Die Mitarbeiter leisten außerdem Winterdienst auf Flächen, die für Großfahrzeuge nicht erreichbar sind, wie z. B.
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Bei lang anhaltendem Schneefall kann es zu Verzögerungen beim Winterdienst kommen, wenn beispielsweise wiederholt die verkehrswichtigen oder stark abfallenden Straßen behandelt werden müssen.
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr den Gehweg entlang des Grundstückes für Fußgänger von Schnee und Eis freizuhalten.
Das gilt auch (!) wenn kein gesonderter Bürgersteig angelegt ist. Stichwege sind im Regelfall vom Winterdienst ausgenommen und ebenfalls Anliegerverpflichtung.
Dem Winterdienstverzeichnis können Sie entnehmen, ob über die Gehwegreinigung hinaus auch die Reinigung der Straße auf Sie - als Anlieger - übertragen worden ist.
Diese Bürgerpflicht ist im Ortsrecht verankert. Ihr sollte -auch vor dem Hintergrund haftungsrechtlicher Konsequenzen- nachgekommen werden. Die detaillierten Bestimmungen kann man in der Straßenreinigungssatzung nachlesen.
Der Betriebshof der Stadt Warstein bittet zudem dringend alle Autofahrer, den überbreiten Räumfahrzeugen im Straßenverkehr vorausschauende Rücksicht entgegenzubringen.
Es ist schon eine große Hilfe, wenn Fahrzeuge nicht an Engstellen und Kurvenbereichen geparkt werden. Den Mitarbeitern im Winterdienst könnten damit zahlreiche Rangiermanöver erspart werden, was zu einer reibungslosen und umso zügigeren Winterwartung der Strassen im Stadtgebiet beiträgt.
Kontakt
Raum: Zimmer F 3
Franz-Hegemann-Str. 8
59581 Warstein
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Raum: Zimmer 120
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
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Franz-Hegemann-Str. 8
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Raum: Zimmer 121
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
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Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |