Wohnberechtigungsschein

Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) darf nur beziehen, wer über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt.

Dabei darf folgende im WBS angegebene Wohnungsgröße nicht überschritten werden:

  • Alleinstehende, 50 m² Wohnfläche
  • ein Haushalt mit 2 Personen, 2 Wohnräume oder 65 m² Wohnfläche
  • ein Haushalt mit 3 Personen, 3 Wohnräume oder 80 m² Wohnfläche
  • ein Haushalt mit 4 Personen, 4 Wohnräume oder 95 m² Wohnfläche

Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 m² Wohnfläche. Die angegebene Zahl der Wohnräume ist zuzüglich Arbeitsküche -bis zu 15 m²- und Nebenräume zu verstehen.

Der Anspruch auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist  einkommensabhängig. Die Wohnungsbauförderung informiert Sie gerne über die aktuelle, für Ihre Haushaltsgemeinschaft geltende Einkommensgrenze.

Mit dem Antrag auf die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines kann auf Wunsch auch die Aufnahme in die Wohnungssuchendenkartei erreicht werden.

Hinweis!
Es empfiehlt sich eine vorherige telefonische Terminabsprache, da die Sachbearbeiterin nicht die kompletten Öffnungszeiten abdeckt.

  • Antrag Wohnberechtigungsschein
  • bei ausländischen Staatsbürgern und dessen Familienangehörigen ab dem 16. Lebensjahr sind Kopien der Pässe erforderlich
  • Meldebescheinigung, wenn Sie nicht im Stadtgebiet wohnen
  • Einkommenserklärung für Haushaltsvorstand und sämtliche Haushaltsangehörige
  • Einkommensnachweise, z.B. Lohn-oder Gehaltsabrechnunngen (soweit die Einkommensangaben nicht vom Arbeitgeber bestätigt sind), Rentenbescheide, Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid
  • für Kinder ab dem 16. Lebensjahr ist eine Schulbescheinigung erforderlich

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Ihrem Besuch telefonisch zu informieren.

Sozialer Wohnungsbau

Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 31
Dieplohstr. 1
59581 Warstein

Die Mitarbeiterin deckt nicht die kompletten Sachgebiets-Öffnungszeiten ab. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme.

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