Wohnungsvermittlung

Wohnungsvermittlung nur für öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen).

Im Rahmen des Antrages auf einen Wohnberechtigungsschein können Sie sich wohnungssuchend registrieren lassen. Sobald Sie im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheines sind, können Sie in die Wohnungssuchendenkartei aufgenommen werden.

Auch Eigentümer von öffentlich geförderten Wohnungen können bzw. sollen sich hier bei der Wohnungsbauförderung melden, damit der Kontakt zu wohnberechtigten Wohnungssuchenden hergestellt werden kann.

Eine aktuelle Liste der freien bzw. frei werdenden öffentlich geförderten Wohnungen finden Sie hier.

Hinweis!
Es empfiehlt sich eine vorherige telefonische Terminabsprache, da die Sachbearbeiterin nicht die kompletten Öffnungszeiten abdeckt.

Gültiger Wohnberechtigungsschein

Sozialwohnung
freie Wohnungen

Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 31
Dieplohstr. 1
59581 Warstein

Die Mitarbeiterin deckt nicht die kompletten Sachgebiets-Öffnungszeiten ab. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme.

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