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Kindertagespflege

Hinweis: 

Weiter unten im Downloadbereich finden Sie ausführliche Informationen und verschiedene Flyer rund um das Thema Kindertagespflegepersonen in Warstein und auch zu Vertretungsregelungen. 

Tagesbetreuung für Kinder

Damit Ihre Kinder gut betreut werden, steht Ihnen als Eltern das Jugendamt Warstein zur Seite.
Die zuständigen Mitarbeiter/-innen beraten Sie rund um das Thema Betreuung und vermitteln Plätze in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflegepersonen der Stadt Warstein.

Kindertagespflege

Der Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagespflege ist in § 24 SGB VIII geregelt. Demnach hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. 
Ebenso ist im Sozialgesetzbuch 8 (§23) festgeschrieben, dass die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson geeignete und qualifizierte Personen voraussetzt. Die Überprüfung der Eignung erfolgt anhand festgelegter Kriterien durch das Jugendamt. Darüber hinaus muss die Kindertagespflegeperson über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren verfügen, die sie durch ihre Berufsausbildung oder in qualifizierten Lehrgängen erworben hat.
Die regelmäßige Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson (Tagesmutter/ Tagesvater) während eines Teils des Tages und:

  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als 3 Monate

bedarf einer Pflegeerlaubnis nach § 43 (Sozialgesetzbuch 8), die durch das Jugendamt ausgestellt wird. 
Die Betreuung findet zu individuell vereinbarten Zeiten in geeigneten Räumen im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in separaten Räumen statt.
Eine Förderung der Kindertagespflege im Haushalt der Erziehungsberechtigten ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Ein Großteil der Kindertagespflegepersonen betreut mehrere Kinder – manchmal auch ergänzend zu ihren eigenen Kindern. Bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig darf eine Kindertagespflegeperson betreuen. In sogenannten Großtagespflegestellen dürfen bis zu 3 Kindertagespflegepersonen maximal 9 Kinder gleichzeitig betreuen.

In dem hier verlinkten Film der Stadt Soest erhalten Sie Informationen und Einblicke wie ein Qualifizierungskurs der VHS abläuft und welche Rahmenbedingungen, Inhalte und Besonderheiten es gibt.

Schritte vor und nach der Vermittlung einer passenden Tagespflegeperson

  • Um einen Platz für Ihr Kind in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung zu erhalten, benötigen Sie eine Kitakarte. Diese wird Ende Oktober/ Anfang November automatisch an alle Eltern eines Kindes versendet, welches bis zu einem bestimmten Stichtag (kurz vor dem Versand der Karte) geboren ist. Unterjährig müssen Sie die Kitakarte telefonisch oder per Mail bei Herrn Ahlers beantragen. Auf der Kitakarte haben Sie die Möglichkeit, 3 Wunscheinrichtungen anzugeben. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Kita oder eine Kindertagespflegeperson handelt, oder gemischte Wünsche angegeben werden.
  • Die Kitakarte wird zukünftig von einem Online-Anmeldeverfahren abgelöst.
  • Bevor Sie Ihre Wünsche angeben können, können Sie sich natürlich einen persönlichen Eindruck von der Kindertagespflegestelle verschaffen. Die Kindertagespflegepersonen der Stadt Warstein freuen sich immer über interessierte Eltern und bieten Ihnen Termine an, um ein persönliches Kennenlernen zu vereinbaren. Die Kontaktdaten erhalten Sie mit der Kitakarte oder auf der Homepage der Stadt Warstein. Gerne berät Sie die Fachberatung der Stadt Warstein bei der Suche einer geeigneten Kindertagespflegeperson.
  • Wenn Sie geeignete Kindertagespflegestellen für Ihr Kind gefunden haben, tragen Sie Ihre 3 Wünsche ein und geben die Kitakarte in Ihrer Erstwunscheinrichtung ab. Die weitere Vorgehensweise bezüglich der Kitakarte erhalten Sie zusammen mit der Karte in einem Infoschreiben.
  • Sollte eine Aufnahme bei einer ausgewählten Kindertagespflegeperson zustande kommen, muss frühzeitig, mindestens 4 Wochen vor Betreuungsbeginn der Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gestellt und der Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson geschlossen werden. Die Kindertagespflegepersonen kennen sich mit dem Verfahren sehr gut aus und verfügen auch über diese Formulare. Die Formulare stehen Ihnen auch auf der Homepage der Stadt Warstein zum Download bereit.
  • Den Antrag auf Förderung sowie den Betreuungsvertrag lassen Sie bitte der Stadt Warstein, z. Hd. Frau Möser zukommen.
  • Sie erhalten nach einer Bearbeitungszeit einen schriftlichen Bescheid.
  • Frau Mühlenschulte oder Herr Ahlers setzen sich nach Eingang der entsprechenden Unterlagen mit Ihnen schriftlich in Verbindung um die Elternbeiträge mitzuteilen. Von den Eltern wird ein Elternbeitrag erhoben, der sich nach den vereinbarten Betreuungsstunden und dem Familieneinkommen richtet. Die Höhe des Kostenbeitrages regelt die Satzung der Stadt Warstein über die Festsetzung der Elternbeiträge. Die Beitragspflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis beginnt.
  • Die Betreuung beginnt in der Regel mit der Eingewöhnung ihres Kindes. Für die Eingewöhnung sollten Sie in Absprache mit der potenziellen Tagespflegeperson – z.B. nach dem "Berliner Modell" – ca. 14 Tage einplanen.
  • Teilen Sie bitte jede Änderung im Betreuungsverhältnis dem Jugendamt unverzüglich mit.
  • Sollten die Betreuungszeiten verändert werden müssen, so ist der "Antrag auf Veränderung der Betreuungszeiten" rechtzeitig schriftlich durch Sie beim Jugendamt, Frau Möser zu stellen. Diese Änderung ist frühestens ab dem Folgemonat möglich.
  • Für das betreute Kind besteht eine gesetzliche Unfallversicherung, wenn die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis (gemäß § 43 Sozialgesetzbuch 8) hat und wenn das Kind durch das Jugendamt zu der Tagespflegeperson vermittelt wurde und/oder das Jugendamt eine laufende Geldleistung erstattet.
  • Vor und während des Betreuungsverhältnisses steht Ihnen Frau Möser als Fachberatung Kindertagespflege für alle Fragen, Anliegen, Wünsche und Kritik jederzeit gerne zur Seite.

Ihre Ansprechpartner/-innen rund um das Thema Kindertagespflege:

Ihre Fachberaterin:
Marion Möser, Telefon: 02902/81- 366, E-Mail: m.moeser(at)warstein.de

Ihr Ansprechpartner für die Kitakarte:
Manfred Ahlers, Telefon: 02902/81-314, E-Mail: m.ahlers(at)warstein.de

Ihr(e) Ansprechpartner/in für die Elternbeiträge und die Kitakarte:

Tagespflege

Kontakt

Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 220
Dieplohstr. 1
59581 Warstein
Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 210
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59581 Warstein

Die Mitarbeiterin deckt nicht die kompletten Sachgebiets-Öffnungszeiten ab. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme.

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