Finanzen

  • Haushalts- und Budgetplanung
  • Buchführung
  • Berichtswesen
  • Erstellung Jahresabschluss
  • Schuldenverwaltung
  • Beteiligungsverwaltung

Haushalts- und Budgetplanung
Die Stadt Warstein hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.08 von der sog. Kameralistik auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Das NKF verpflichtet die Städte und Gemeinden ihre Finanzbuchhaltung nach kaufmännischen Grundsätzen (Doppik) abzuwickeln.

Mit der Einführung des NKF wurde erstmals das gesamte Vermögen und die Schulden der Stadt Warstein erfasst, bewertet und in einer Bilanz zusammengefasst. Der Haushaltsplan, der 2008 erstmals auf Grundlage des Neuen Kommunalen Finanzmanagements erstellt wurde, enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich

  • anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
  • entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie
  • notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
  • und ist in einen Gesamtergebnisplan (Erträge und Aufwendungen) und einen Gesamtfinanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen) sowie in dazugehörige Teilpläne gegliedert.

Als Teil der Haushaltssatzung bildet der Haushaltsplan die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Warstein.

Mit der Haushaltssatzung werden

  • im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,
  • im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen sowohl aus lfd. Verwaltungstätigkeit als auch aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,
  • die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigungen),
  • die Verpflichtungsermächtigungen,
  • die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allg. Rücklage,
  • der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie
  • die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer

festgesetzt.

Buchführung
Die Buchführung wird für alle Bereiche der Stadt Warstein zentral im Sachgebiet Finanzen wahrgenommen. Dazu gehört neben der Erfassung und Buchung aller Geschäftsvorfälle auch die Anlagenbuchhaltung sowie die Mitkontierung der Kosten- und Leistungsrechnung. Seit 2019 erfolgt zusätzlich im Sachgebiet Finanzen die Buchführung für die Stadtwerke Warstein unter Anwendung des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW).
Die Aufstellung des Wirtschaftsplans sowie des Jahresabschlusses der Stadtwerke obliegt ebenfalls dem Sachgebiet Finanzen.

Die Zahlungsabwicklung der im Sachgebiet Finanzen gebuchten Geschäftsvorfälle erfolgt im Sachgebiet Stadtkasse.

Berichtswesen
Unterjährige Quartalsberichte werden sowohl für die Stadt als auch für die Stadtwerke im Sachgebiet Finanzen erstellt.

Jahresabschluss
Der Jahresabschluss besteht aus

  • der Ergebnisrechnung
  • der Finanzrechnung
  • den Teilrechnungen
  • der Bilanz mit Anhang
  • und dem Lagebericht.

Im Jahresergebnis wird das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Haushaltsjahres nachgewiesen. Durch den Jahresabschluss soll ein Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Warstein gegeben werden. Im beigefügten Lagebericht wird u.a. über

  • besondere Finanzvorgänge im abgelaufenen Haushaltsjahr,
  • Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt
  • und über Vorgänge von besonderer Bedeutung berichtet.

Gesamtabschluss - Beteiligungsbericht

Die Stadt Warstein muss wie alle Gemeinden in Nordrhein Westfalen grundsätzlich für jedes Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss aufstellen, in den alle verselbstständigten Aufgabenbereiche einbezogen werden (§ 116 GO NRW). Sie ist dieser gesetzlichen Anforderung für die Jahre 2010 bis 2018 nachgekommen.

Die Verwaltungspraxis hat jedoch gezeigt, dass der Gesamtabschluss insbesondere in kleinen und mittleren Kommunen nur wenig zu Steuerungszwecken verwendet wird und für anstehende Entscheidungen eher der detailliertere Einzelabschluss der jeweiligen Beteiligung herangezogen wird. Die Pflicht zur Aufstellung des kommunalen Gesamtabschlusses - insbesondere für kleine Kommunen - wurde seit dessen Einführung auch von den kommunalen Spitzenverbänden regelmäßig kritisiert.

Mit Inkrafttreten des 2. NKF Weiterentwicklungsgesetzes hat der Gesetzgeber beginnend mit dem Haushaltsjahr 2019 nun größenabhängige Befreiungsmöglichkeiten eröffnet. Gem. § 116a GO NRW wird eine Gemeinde demnach von der Pflicht, einen Gesamtabschluss und einen Gesamtlagebericht aufzustellen befreit, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der nachfolgend drei genannten Merkmale zutreffen:

  • Die Bilanzsummen in den Bilanzen der Gemeinde und einzubeziehenden verselbständigten Aufgabenbereiche dürfen insgesamt einen Wert von 1,5 Mrd. € nicht überschreiten.
  • Die der Gemeinde zuzurechnenden Erträge der verselbständigten Aufgabenbereiche machen weniger als 50% der ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde aus.
  • Die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen der relevanten verselbständigten Aufgabenbereiche machen weniger als 50% der Bilanzsumme der Gemeinde aus.

Die Prüfung der Kriterien bzw. die Befreiung ist nach § 116a GO NRW dem Rat jährlich zur Entscheidung vorzulegen. Sofern eine Gemeinde von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht, ist (weiterhin) ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen.

Die Stadt Warstein erfüllt zu den Stichtagen 31.12.2019 und 31.12.2018 alle drei o. g. Merkmale.

Der Rat der Stadt Warstein hat am 05.10.2020 gemäß § 116a Absatz 2 Satz 1 GO NRW entschieden, von der nach § 116a Absatz 1 GO NRW vorgesehenen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch zu machen. Daher hat die Stadt Warstein gemäß § 116a Absatz 3 GO NRW einen Beteiligungsbericht nach § 117 GO NRW zu erstellen.

Der Beteiligungsbericht hat gemäß § 117 Absatz 2 GO NRW grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:

  1. die Beteiligungsverhältnisse,
  2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
  3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
  4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

Über den Beteiligungsbericht ist nach § 117 Absatz 1 Satz 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

Die Stadt Warstein ist an folgenden Unternehmen beteiligt:

  • Stadtwerke Warstein (Eigenbetrieb)
  • Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH
  • Westfälische Landeseisenbahn GmbH
  • Hellweg Radio Betriebsgesellschaft mbH & Co.KG
  • Warsteiner Verbundgesellschaft mbH
  • Wasserbeschaffungsverband Bullerteich (Zweckverband)
  • Südwestfalen-IT (Zweckverband)
  • DZM - Digitales Zentrum Mittelstand GmbH
  • d-NRW AöR
  • Volksbank Hellweg eG
  • Sparkasse Lippstadt (Gewährsträgerschaft)

Schuldenverwaltung
Die Schuldenverwaltung der Stadt Warstein umfasst die Bearbeitung und Verwaltung aller Darlehensangelegenheiten.

Zu den Aufgaben gehören dabei insbesondere:

  • die Aufnahme von städtischen Darlehen,
  • die Umschuldung oder Prolongation von städtischen Darlehen zum Ende der jeweiligen Zinsfestschreibung,
  • und die Bearbeitung der Leistungsanforderungen (Zins- und Tilgungsleistungen) der Kreditinstitute.
Haushalt
Budget
Jahresabschluss

Kontakt

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