Pressemeldung

Brandstiftung ist teuer - Stadt Warstein informiert, dass Kosten von Privat-Insolvenz ausgenommen sind

Brandstiftung ist nicht nur lebensgefährlich für alle Beteiligten und nach dem Gesetz strafbar, sie kann zudem hohe Kosten verursachen, die der Täter oder die Täterin zu tragen haben.

Ein Brandstifter, der im vergangenen Jahr mehrere Feuer in der Stadt Warstein verursacht hat, ist jetzt zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Für die Geschädigten waren die Ereignisse traumatisch, denn sie befanden sich in konkreter Lebensgefahr, Eigentum wurde zerstört und insbesondere ideelle Werte sind unwiederbringlich verloren. Die erheblichen finanziellen Auswirkungen gehen voll zu Lasten des Verursachers:  Neben den Sachschäden an den betroffenen Immobilien, muss er auch die Kosten für die Feuerwehreinsätze, die mit mehr als 50.000 Euro beziffert werden, tragen.

Die Stadt Warstein weist darauf hin, dass grundsätzlich Kosten, die aus so genannter "unerlaubter Handlung" resultieren, selbst dann weiterverfolgt werden können, wenn für den Schuldner ein Privat-Insolvenzverfahren eröffnet wird. Eine unerlaubte Handlung liegt vor, wenn beispielsweise vorsätzlich oder fahrlässig, das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt wird. Stefan Redder, 1. Beigeordneter und Stadtkämmerer, betont: "Auch wenn Brandstiftungen häufig mit psychischen Störungen einhergehen, geht der entstandene Schaden somit stets vollständig zu Lasten des Verursachers und kann diesen in erheblichem Maße finanziell belasten."

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Hohe Kosten für Feuerwehreinsatz
Die erheblichen finanziellen Auswirkungen von Brandstiftung gehen voll zu Lasten des Verursachers: Neben Sachschäden an den betroffenen Gegenständen oder Immobilien, muss er auch die Kosten für die Feuerwehreinsätze tragen. Die psychischen Belastungen für Betroffene sind enorm
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