Politik

Das Ratsinformationssystem - Politik online

Das Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Warstein informiert über

  • die parlamentarischen Gremien
  • die Zusammensetzung des Rates und seiner Ausschüsse
  • die Sitzungen mit Terminvorschau
  • die zu beratenden Vorlagen
  • die gefassten Beschlüsse

Alle öffentlichen Sitzungsdaten sind seit 2001 nahezu vollständig vorhanden. Nur die nichtöffentlichen Informationen sind ausschließlich von Rats- und Ausschussmitgliedern einsehbar.

Hier öffnen Sie das RIS (Rats- und Bürgerinformationssystem) für ausführliche Informationen.

Der Rat der Stadt Warstein

Der Rat der Stadt Warstein (insgesamt 36 Personen) stellt sich seit der Kommunalwahl 2025 aus den folgenden Parteien zusammen:

CDU

Zum Internetauftritt des CDU Stadtverbandes Warstein

Vorsitzender: Jesse, Hubertus
1. stellv. Vorsitzender: Winkler, Detlev
2. stellv. Vorsitzender: Wege, Gerald

SPD

Zum Internetauftritt des SPD Stadtverbandes Warstein

Vorsitzender: Mindthoff, Ralf
1. stellv. Vorsitzende: Heilig, Tanja
2. stellv. Vorsitzende: Goesmann, Andreas

Grüne

Zum Internetauftritt Grüne Warstein

Vorsitzender: De Angelis, Matthias

Die Linke

Zum Internetauftritt Die Linke - Kreisverband Soest

Vorsitzender: Weretecki, Manfred
stellv. Vorsitzender: Helle, Robert

FDP

Zum Internetauftritt FDP

Einzel-Ratsmitglied: Eickhoff, Gordon

AFD

Zum Internetauftritt der AfD - Kreisverband Soest

Vorsitzende: Menke, Susanne
stellv. Vorsitzender: Bönig, Stefan

Korruptionsbekämpfung

Veröffentlichungspflicht nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16. Dezember 2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG NRW) in Kraft getreten. Die Mitglieder in den Gremien der Stadt Warstein sind danach verpflichtet, schriftlich Auskunft zu geben über

•    den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
•    die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
•    die Mitgliedschaften in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
•    die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
•    die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.

Der Rat der Stadt Warstein ist in seiner Sitzung am 03.05.2021 der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt gpa gefolgt und hat beschlossen, die nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz (§ 7 KorruptionsbG NRW) geforderten Erklärungen aller Gremienmitglieder auf der Homepage der Stadt Warstein zu veröffentlichen.

Der vollständige Text des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist hier verlinkt.

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