Ausschreibungen und Vergaben

Ausschreibungen

Die Stadt Warstein ist als öffentlicher Auftraggeber gemäß den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften gesetzlich verpflichtet, Aufträge zur Deckung ihres Bedarfs an Liefer- und Dienstleistungen sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen grundsätzlich im Wettbewerb und unter Beachtung der Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsätze zu vergeben. Auf Grundlage dieser gesetzlichen Vorgaben hat die Stadt Warstein mit Wirkung zum 01.01.2026 eine Vergabesatzung erlassen. In dieser werden sowohl die Art und Weise der Bekanntmachung von Ausschreibungen als auch die jeweils anzuwendenden Verfahrensarten für bestimmte Leistungsvergaben näher geregelt.
Die Vergabesatzung der Stadt Warstein finden Sie hier.
Unter dem Suchbegriff „Warstein“ sind Veröffentlichungen und Bekanntmachungen auf folgenden Portal zu finden.
Vergabemarktplatz NRW 

Öffentliche Ausschreibungen

  • Die Auftragsbekanntmachungen für öffentliche Ausschreibungen werden auf den oben genannten Portalen veröffentlicht. 

Vergebene Aufträge aus beschränkten Ausschreibungen

Gem. der folgenden gesetzlichen Vorgabe ist die Stadt Warstein verpflichtet, vergebene Aufträge aus beschränkten Ausschreibungen bekanntzugeben:

  • § 8 Abs. 5  Satzung über die Vergabe von Aufträgen der Stadt Warstein unterhalb der Schwellenwerte gemäß § 106 GWB
    Wertgrenzen: 
    - ab netto 50.000 €

Informationen zur Zentralen Vergabestelle
 

Zentrale Vergabestelle

Adresse

Technisches Rathaus
Schulstr. 7
59581 Warstein

Generelle Erreichbarkeit

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag:8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag:8.30 - 12.30 Uhr
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