Hinweisgeberschutz

Hinweisgebersystem

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und regelt den Schutz hinweisgebender Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Information über Rechtsverstöße erlangt haben und diese an eine interne oder externe Meldestelle weitergeben. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, Benachteiligungen von Hinweisgebern auszuschließen und ihnen Rechtssicherheit zu geben.

Im Rahmen der Umsetzung dieses Gesetzes hat sich die Stadt Warstein für die Einrichtung eines webbasierten Hinweisgebersystems entschieden.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Warstein sowie Externe, die in einer vertraglichen oder sonstigen geschäftlichen Beziehung zur Stadtverwaltung Warstein stehen, haben darüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße von Mitarbeitenden der Stadt Warstein gegen geltendes Recht und Verwaltungsrichtlinien –auch vollständig anonym- abzugeben.

Hier geht es ausschließlich um rechtswidrige oder missbräuchliche Verstöße, wie sie in § 2 HinSchG aufgeführt sind. Solche Verstöße können etwa Korruption, Diebstahl, Betrug, Untreue, Verstöße gegen Vergaberecht, Verstöße gegen Datenschutz, Diskriminierung, Mobbing oder Belästigung sein.

Dieses Kontakt-Angebot ist nicht für Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf Fehlverhalten von Dritten oder allgemeine Beschwerden über das Handeln oder Entscheidungen der Stadt Warstein gedacht. Solche Hinweise sind über die anderen Kontaktmöglichkeiten an die Stadt Warstein zu richten.

Das Hinweisgebersystem der Stadt Warstein erreichen sie hier

 

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