Wahlen

Wahlen in 2025

Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt.

Hinweis für Briefwähler/innen:

Bitte beantragen Sie nur EINMAL Ihre Briefwahlunterlagen. Wenn Sie den Antrag bereits per Mail oder über die App OLIWA gestellt haben, ist eine Beantragung mit dem Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung NICHT mehr notwendig.

Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen zum Verbleib Ihrer Unterlagen ab. Erste Briefwahlunterlagen können erst ab 10. Februar zur Post gegeben werden, was bedeutet, dass diese Ihnen im Zeitraum ab 12. Februar zugehen.  Auch eine frühe Beantragung kann den Ablauf nicht beschleunigen.

Öffnung des Wahlbüros im Rathaus: Ab Montag, 10.02.2025

Ab Montag, 10. Februar 2025 kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung im Rathaus gewählt werden. Mit Wartezeiten ist zu rechnen.

Klicken Sie hier für die Öffnungszeiten des Wahlamtes am Wahlwochenende.

Späteste Rückgabe der Wahlbriefe

Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr dem Wahlamt der Stadt Warstein zugegangen sein und können bis 18:00 Uhr in den Außenbriefkasten der Stadtverwaltung, Dieplohstraße 1, Haupteingang Marktplatz eingeworfen werden. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die letzte Leerung des Außenbriefkastens.
 

Innenminister Herbert Reul hat den Termin für die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen auf den 14. September 2025 festgelegt. Etwaige Stichwahlen werden am 28. September 2025 durchgeführt.

Kontakt Wahlamt

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