Orte der Erinnerung

Kriegsendphaseverbrechen im Arnsberger Wald 1945

Einführung

Im März 1945 ermordeten Angehörige des Stabes der Division z. V. („zur Vergeltung“) im Arnsberger Wald bei Warstein, Suttrop und Eversberg insgesamt 208 osteuropäische Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Damit gehört das Massaker zu den größten Kriegsendphaseverbrechen auf deutschem Boden außerhalb von Konzentrationslagern und Gefängnissen. Die dreitägigen Exzesse gingen einher mit dem militärischen Zusammenbruch der deutschen Westfront, da es amerikanischen und britischen Truppen Anfang März gelungen war, bei Remagen und Wesel den Rhein zu überqueren. Fortan stießen die Alliierten nahezu ungehindert nach Westen vor mit dem Ziel, das Ruhrgebiet und die dort befindlichen deutschen Truppen zu umfassen. Am 1. April vereinigten sich die von Süden kommende 1. und die von Norden heraneilende 9. US-Armee bei Lippstadt, wodurch mehr als 320.000 deutsche Soldaten der Heeresgruppe B eingekesselt wurden. Der Zweite Weltkrieg neigte sich folglich für die Menschen in Westfalen dem Ende entgegen, der Zusammenbruch des „Dritten Reichs“ war nur noch eine Frage der Zeit. Dennoch gingen die Entbehrungen für die Zivilbevölkerung zunächst weiter. Die alliierten Luftwaffen intensivierten noch einmal ihre Luftangriffe auf Ziele im Ruhrgebiet und in Westfalen, um den Widerstand der deutschen Verteidiger zu brechen. Fortan waren nicht mehr allein größere Städte, sondern auch kleinste Orte betroffen, wenn sie beispielsweise über eine Bahnanbindung oder über wichtige Brücken verfügten. Hinzu kamen immer schärfere, vom Regime ausgehende Durchhalteparolen: NS-Granden drohten, wer vor dem Feind kapituliere, werde als Defätist behandelt und standrechtlich erschossen.

Lage der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter

Auch für die mehr als eine Millionen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, die allein im Ruhrgebiet und in Südwestfalen beschäftigt waren, spitzte sich die Lage mit zunehmendem Vormarsch der Alliierten zu. Deutsche Behörden und Parteiorganisationen der NSDAP fürchteten einen Aufstand, zumal die mit Abstand größte Gruppe unter dem „Fremdarbeitern“, die sogenannten „Ostarbeiter“ (Menschen aus Osteuropa und der Sowjetunion) in der NS-Ideologie als „rassisch minderwertig“ und „Untermenschen“ galten. Um eventuelle Erhebungen im Keim zu ersticken und die in der Rüstungsindustrie dringend benötigten Arbeitskräfte nicht in die Hände der Alliierten fallen zu lassen, bemühten sich die NS-Behörden daher um eine rechtzeitige Evakuierung der „Fremdarbeiter“ nach Westen. Diese Maßnahmen liefen allerdings überwiegend ungeregelt und chaotisch ab, für ausreichende Verpflegung wurde kaum gesorgt. Auf mehreren Vormarschrouten sollten Männer, Frauen und Kinder in den Raum Paderborn überführt werden. Viele ausländische Arbeitskräfte nutzten die unzureichende Bewachung dieser Trecks, um sich von den Gruppen zu entfernen und sich in den umliegenden Wäldern so lange zu verstecken, bis die Amerikaner kamen. Das NS-Regime verlor somit zunehmend die Kontrolle über die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Südwestfalens Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar Albert Hoffmann erließ daher am 16. März 1945 eine Anweisung, wonach Fremdarbeiter, die als vermeintliche Plünderer oder Marodeure abseits der Vormarschrouten aufgegriffen wurden, erschossen werden sollten (sog. „Harkortbergbefehl“). Eingebettet in diesen Kontext strömten Mitte März etliche tausend Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter durch das nördliche Sauerland und stauten sich hier, so auch in Warstein. Notdürftig wurden sie in der Warsteiner Schützenhalle untergebracht, die in diesen Tagen etwa 1000 „Fremdarbeiter“ beherbergte.

Die Division z.V. unter Hans Kammler

In Warsteins Nachbarort Suttrop (damals ein Teil des Amts Rüthen, heute Ortsteil der Stadt Warstein) hatte die aus Angehörigen der Waffen-SS und der Wehrmacht bestehende Division z.V. ihren Stab im Gebäude der örtlichen Volksschule eingerichtet. Ihr Divisionskommandeur, SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS Hans Kammler, war verantwortlich für den Einsatz der sogenannten „Vergeltungswaffen“ (des V1-Marschflugkörpers und der V2-Rakete) gegen die Alliierten. Die hochrangigen Angehörigen seines Stabes waren dementsprechend ideologisch hochmotiviert und in der Mehrzahl überzeugte Nationalsozialisten. Kammler selbst hielt sich allerdings nur gelegentlich bei seinem Stab auf, da er mit dem Kraftwagen zu den einzelnen Standorten seiner Division reiste, die auf weite Teile Westfalens verteilt waren. Auf einer Inspektionsfahrt im Warsteiner Raum wurde Kammlers Kraftwagen im März 1945 durch die durchziehenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aufgehalten. Zudem war dem SS-Obergruppenführer zu Ohren gekommen, dass sich etliche „Fremdarbeiter“ unbeaufsichtigt in den umliegenden Wäldern aufhielten, sodass er Gefahren für die Sicherheit und Ordnung im Amt Warstein befürchtete. Er selbst hatte einige ausländische Arbeiter beobachtet, wie sie gestohlene Hühner im Wald rupften und verspeisten. In Anlehnung an Hoffmanns „Harkortbergbefehl“ erteilte Kammler daher am 20. März im Rahmen einer Offiziersbesprechung innerhalb seines Stabes den Befehl, „dass zur Verminderung dieser Gefahr die sich im Raum Warstein befindlichen Fremdarbeiter ‚dezimiert‘ oder ‚kräftig dezimiert‘ werden sollten, und zwar ohne Rücksicht auf ihr Geschlecht.“ Strengste Geheimhaltung war dabei zu wahren. Allein die Warsteiner Amtsleitung um Amtsbürgermeister Hans Gierig setzte er darüber in Kenntnis. Anschließend verließ Kammler Suttrop und überließ die konkrete Umsetzung seines Befehls seinen Untergebenen.

Die Massaker von Warstein, Suttrop und Eversberg

Nach Abreise des Divisionskommandeurs wogen die eingeweihten Stabsoffiziere ihre Handlungsoptionen ab. Diskutiert wurde, ob Standgerichte eingesetzt oder die „Fremdarbeiter“ einfach in Richtung der Alliierten getrieben werden sollten. Auch wurde die Erschießung von einzelnen „Fremdarbeitern“ erwogen, die als besonders aufrührerisch galten, um abschreckend zu wirken. Letztlich setzten sich mit SS-Oberfeldrichter Wolfgang Wetzling und dem Ersten Generalstabsoffizier der Division, SS-Sturmbannführer Johann Miesel, allerdings zwei ranghohe Offiziere durch, die den Befehl Kammlers wortgetreu umsetzen wollen. Noch am Abend des 20. März ließen Soldaten des Stabes 71 Personen – 14 Männer, 56 Frauen und ein Kleinkind – aus der Warsteiner Schützenhalle herausholen und verluden sie in mehreren Gruppen auf Lastkraftwagen. Den ausgesuchten ausländischen Arbeiterinnen und Arbeitern war vorgegaukelt worden, zu Arbeitszwecken in ein besseres Lager verlegt zu werden. Die Lastkraftwagen fuhren die Menschen ins Langenbachtal unweit von Warstein, wo Wetzling vorab einen Exekutionsort ausgekundschaftet hatte. Hier wurden die 71 Menschen durch Kopfschüsse hingerichtet und ihre Leichen notdürftig verscharrt.
Am nächsten Tag ordnete Miesel die Exekution von weiteren Zwangsarbeitern an. Wehrmachts-Oberleutnant Helmut Gaedt übernahm die Ausführung. Da am Tag zuvor wesentlich mehr Frauen als Männer hingerichtet worden waren, sollte Gaedt als „Ausgleich“ fast ausschließlich Männer aussuchen. Erneut wurden unter dem Vorwand der Verlegung in ein anderes Arbeitslager 80 Zwangsarbeiter aus der Sauerlandhalle selektiert und auf Lastkraftwagen verladen. In Gruppen von 15 bis 20 Personen wurden sie in eine Waldlichtung nahe Eversberg (auf der Flur „Kuhweide“) gefahren und durch Kopfschüsse exekutiert. In der Nacht vom 22. auf den 23. März folgte schließlich eine dritte und abschließende Tötungsaktion, bei der Angehörige des Stabes im Wald zwischen Suttrop und Kallenhardt (auf der Flur „Im Stein“) 35 Männer, 21 Frauen und einen neun Monate alten Säugling ermordeten, die zuvor in der Suttroper Schule untergebracht gewesen waren. Wie an den Tagen zuvor wurden die meisten Opfer durch einen Kopfschuss exekutiert. Da sich keiner der Todesschützen bereit erklärt hatte, das Baby zu erschießen, nahm SS-Rottenführer Anton Boos den Säugling auf den Arm und zerschmetterte dessen Kopf an einem Baum. Alle Mordstätten im Warsteiner und Mescheder Raum waren durch Offiziere und Mannschaften des Divisionsstabes wegen ihrer abgeschiedenen Lage bewusst ausgewählt worden, da die örtliche Bevölkerung möglichst wenig von den Erschießungen mitbekommen sollte.
Ebenfalls in der Nacht vom 22. auf den 23. März ging die mit mehr als 1000 „Fremdarbeitern“ gefüllte Warsteiner Schützenhalle in Flammen auf. Ob Angehörige des Stabes der Division z. V. den Brand gelegt hatten, um damit „ein Fanal der Vernichtung“ (Marcus Weidner) zu setzen, ist bis heute ungeklärt. Französischen Kriegsgefangenen, die sich anders als die als „rassisch minderwertig“ geltenden „Ostarbeiter“ in der Halle frei bewegen konnten, gelang es, die Menschen aus Osteuropa aus dem brennenden Inferno zu befreien. Noch in derselben Nacht zog der Stab der Division z. V. aus Suttrop und Warstein ab.

Schwieriges Gedenken

Anfang April wurde das Amt Warstein von amerikanischen Truppen besetzt. Der US-Ortskommandant erhielt durch Hinweise aus der Bevölkerung Kenntnis von den Erschießungsorten im Langenbachtal und in der Nähe Suttrops und ordnete an, die notdürftig verscharrten Leichen durch örtliche NSDAP-Mitglieder exhumieren und anständig bestatten zu lassen. Zuvor mussten die Einwohner Warsteins und Suttrops jedoch an den aufgereihten Leichen vorbeiziehen, während amerikanische Soldaten des US Army Signal Corps die als Erziehungs- und Sühnemaßnahme („Reeducation“) gedachte Aktion filmten und fotografierten. Das Eversberger Massengrab wurde indes erst 1947 durch die britischen Besatzungsbehörden entdeckt. Vorangegangen waren auch hier anonyme Hinweise aus der Bevölkerung. Die Leichen wurden auf dem Mescheder Fulmecke-Friedhof bestattet.

Ein Großteil der örtlichen Bevölkerung verdrängte die Erinnerung an die Massaker. Angesichts der Entbehrungen, die auch die deutsche Zivilbevölkerung während des Krieges erlitten hatte, fühlten sich viele Deutsche selbst als Opfer. Im politischen Klima der Adenauer-Zeit und den zunehmend verhärteten Fronten im Kalten Krieg setzte bald eine „Schlussstrichmentalität“ ein, mit der eine Verleugnung der Vergangenheit einherging. Da die meisten Opfer sowjetische Staatsbürger waren, errichteten die Besatzungsmächte auf Betreiben der Sowjetunion im Langenbachtal und in Suttrop zwei Obelisken, die – versehen mit einem roten Stern – an die Opfer erinnern sollten. Die auf Russisch, Englisch und Deutsch gehaltene Inschrift lautet: „Hier ruhen russische Bürger bestialisch hingemordet in faschistischer Gefangenschaft. Ewiger Ruhm den gefallenen Helden des großen vaterländischen Krieges 1941–1945.“ In Meschede-Eversberg stellten Privatpersonen ein hölzernes Sühnekreuz auf, das allerdings nach Protesten und Fällen von Vandalismus wieder abgebaut werden musste und erst seit 1981 wieder in der Mescheder Mariä Himmelfahrt-Kirche gezeigt wird. In Warstein und Suttrop gingen erste Gedenkinitiativen ebenfalls von Privatpersonen oder den Kirchengemeinden aus, so unter anderem durch die Aufstellung eines Gedenksteins am Suttroper Exekutionsort. Die örtliche Politik und Verwaltung tat sich hingegen lange schwer, den Massakern in einem würdigen Rahmen zu gedenken. Erst ab den 1980er-Jahren setzte auch hier ein langsames Umdenken ein. 1993 wurde daher am „Melkeplätzchen“ ein Gedenkstein eingeweiht.

Die Leichen der in Warstein und Suttrop ermordeten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter wurden 1964 erneut exhumiert und auf den Friedhof Meschede-Fulmecke überführt. Sieben Leichen am Exekutionsort Suttrop konnten allerdings nicht gefunden werden und ruhen noch heute dort. Überführt wurde auch einer der beiden Obelisken, der noch heute auf dem Friedhof zu finden ist.

Juristische Aufarbeitung

Die juristische Aufarbeitung der drei Massaker begann 1957 vor dem Arnsberger Landgericht. Angeklagt waren neben Wetzling, Miesel und Gaedt auch der Dortmunder Industriellensohn Ernst-Moritz Klönne, der sich im März 1945 in einer Villa der Familie in Warstein aufgehalten und der freiwillig an den Erschießungen teilgenommen hatte, sowie die Waffen-SS-Soldaten Bernhard Anhalt und Heinz Zeuner. Kammler als Hauptverantwortlicher stand nicht vor Gericht, da er seit 1945 als verschollen galt und vermutlich in den letzten Kriegstagen Suizid verübt hatte. Die Angeklagten beriefen sich auf den sog. „Befehlsnotstand“ und betonten, angesichts des Befehls von Kammler keine Alternative gehabt zu haben. Wetzling versuchte die zufällige Auswahl der Opfer zu rechtfertigen, indem er auf das Gesetz der großen Zahl hinwies: „Ausgehend von der Überlegung, dass in einer großen Ansammlung von Fremdarbeitern eine entsprechend große Menge von potentiell gefährlichen Menschen eingeschlossen sei, seien nach dem ‚Gesetz der großen Zahl‘ durch Erschießung einer erheblichen Anzahl von Fremdarbeitern mit aller Wahrscheinlichkeit auch solche getroffen worden, die später plündern oder andere Gewaltakte verüben würden.“ Die Arnsberger Richter schlossen sich dieser Argumentation zwar nicht an, verkündeten 1958 aber dennoch niedrige und umstrittene Urteile. Allein Wetzling erhielt mit 5 Jahren Gefängnis wegen Totschlags in 151 Fällen eine nennenswerte Strafe, während Zeuner, Anhalt und Gaedt sogar freigesprochen wurden, da das Gericht bei ihnen einen „Befehlsnotstand“ erkannte. Die Arnsberger Richter beriefen sich darüber hinaus auch auf das 1954 durch den Bundestag erlassene Straffreiheitsgesetz, das einen „Zusammenbruchsparagraphen“ enthielt, der auch Verbrechen zu Gunsten des Regimes amnestierte, sofern eine Strafe von weniger als drei Jahren zu erwarten war. Von diesem Gesetz profitierte Miesel, da das Gericht seine Beteiligung als derart gering einstufte, dass eine Strafe unter drei Jahren zustande gekommen wäre. Gemäß dem Straffreiheitsgesetz verließ auch er das Gerichtsgebäude als freier Mann. Andere Mittäter wurden zwar verhört, aber gar nicht erst angeklagt. So stritt SS-Rottenführer Boos während des Prozesses erfolgreich ab, den neun Monate alten Säugling auf brutale Weise getötet zu haben.
Während einige regionale Medien das Urteil als einen „Freispruch für das Sauerland“ begrüßten, stieß es bei der überregionalen Presse überwiegend auf Unverständnis. „Selten hat im deutschen Volke ein Gerichtsurteil einen solchen Widerspruch gefunden, wie der Spruch von Arnsberg“, betonte beispielweise „Das Echo der Zeit“. „Was in den letzten Wochen des Krieges in den Wäldern bei Warstein geschah, war Mord. Daran ist nicht zu zweifeln, mag man strafrechtlich den Vorgang auch als Totschlag bezeichnen.“ Auch die Bonner Politik kritisierte parteiübergreifend die milden Urteile. Mit Ende des Arnsberger Prozesses war die juristische Aufarbeitung der Massaker allerding nicht abgeschlossen. Sowohl Wetzling und Miesel, die auf einen Freispruch hofften, als auch die Staatsanwaltschaft, die erheblich strengere Strafen forderte, gingen in Revision. Vor dem Landgericht Hagen kam es daher im Jahr 1959 zu einem neuerlichen Verfahren. Obwohl den dortigen Richtern kaum neue Beweise vorlagen, gelangten sie zu anderen Schlussfolgerungen und fällten dementsprechend auch in Teilen härtere Urteile. Das Gericht war der Ansicht, dass Wetzling der verbrecherische Charakter von Kammlers Befehl hätte klar sein müssen. Zudem wurde die Aktion im Langenbachtal als heimtückisch eingestuft. Folglich verurteilte das Gericht Wetzling wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe. Klönne wurde in dem Prozess eine direkte Tatbeteiligung nachgewiesen, da er mindestens einmal mit einer Maschinenpistole auf Menschen geschossen hatte. Das Landgericht Hagen verurteilte ihn nun nicht mehr nur wegen Beihilfe, sondern auch wegen gemeinschaftlichen Totschlags, was eine Zuchthausstrafe von sechs Jahren bedeutete. Miesel hingegen wurde freigesprochen. Erneut legte die Staatsanwaltschaft Revision ein und bekam vor dem Bundesgerichtshof schließlich Recht: Der Erste Generalstabsoffizier der Division z.V. wurde nun wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt.

Weiterführende Literaturhinweise:

  • Baales, Michael/Weidner, Marcus/Zeiler, Manuel, An archaeological evaluation of crimes comimitted in the Arnsberg Forest (South Westphalia, Germany) in the final months of the Second World War, in: Journal of Conflict Archaeology 16/3 (2021), S. 162–189.
  • Blank, Ralf, Kriegsendphase und „Heimatfront“ in Westfalen, in: Westfälische Forschungen 55 (2005), S. 361–421.
  • Bürger, Peter/Hahnwald, Jens/Heidingsfelder, Georg D., Sühnekreuz Meschede. Die Massenmorde an Zwangsarbeitern im Sauerland während der Endphase des 2. Weltkrieges und die Geschichte eines schwierigen Gedenkens, Norderstedt 2016.
  • Eichmüller, Andreas, Keine Generalamnestie. Die Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der frühen Bundesrepublik, München 2012.
  • Gruttmann, Dörthe, Der Ruhrkessel, in: Lena Krull (Hrsg.), Westfälische Erinnerungsorte. Beiträge zum kollektiven Gedächtnis einer Region, Paderborn 2017, S. 331–346.
  • Hahnwald, Jens, Das „Massaker im Arnsberger Wald“ und die Last der Erinnerung, in: Matthias Frese/Marcus Weidner (Hrsg.), Verhandelte Erinnerungen. Der Umgang mit Ehrungen, Denkmälern und Gedenkorten nach 1945, Paderborn 2018, S. 65–95.
  • Herbert, Ulrich, Fremdarbeiter. Politik und Praxis des „Ausländer-Einsatzes“ in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches, 3. Auflage, Berlin/Bonn 1999.
  • Keller, Sven, Volksgemeinschaft am Ende. Gesellschaft und Gewalt 1944/45, München 2013.
  • Lange, Dietmar, „Weinen könnte man bei dem Gedanken an so viel Unmenschlichkeit.“ Massenerschießungen ausländischer Zwangsarbeiter durch SS-Kommandos im Arnsberger Wald im März 1945, in: Westfälisches Schieferbergbau- und Heimatmuseum Schmallenberg (Hrsg.), Stunde Null. Jahre des Wiederaufbaus und des Neubeginns im Sauerland, Schmallenberg 1995, S. 77–82.
  • Weidner, Marcus, Die Toten von Meschede, Paderborn 2025 [im Erscheinen].
  • Weidner, Marcus, Kriegsendphaseverbrechen an Zwangsarbeitern im Sauerland 1945, in: Museum für Kunst und Kulturgeschichte Dortmund (Hrsg.), 200 Jahre Westfalen. Jetzt! Katalog zur Ausstellung der Stadt Dortmund, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und des Westfälischen Heimatbundes, Münster 2015, S. 342–347.
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