Pressemeldung

Bauwerkshauptprüfung erfordert Gehölzarbeiten - Sicherheit von Brücken, Stützmauern und Uferbereichen hat Priorität

Die Sicherheit der Brücken, Stützmauern und Uferbereiche hat für die Stadt Warstein oberste Priorität. Um diese Bauwerke langfristig stabil und sicher zu halten, steht in Kürze die gesetzlich vorgeschriebene „Bauwerkshauptprüfung“ an. Damit Gutachter die Bauwerke untersuchen und auf Schäden überprüfen können, müssen die Bauwerke frei zugänglich und einsehbar sein. Aus diesem Grund müssen die anstehenden Gehölze, Sträucher und Bäume in den Ufer- und Gewässerabschnitten entfernt werden.

Strenger Artenschutz durch fachliche Begleitung

Der Schutz der lokalen Tier- und Pflanzenwelt sowie der Gewässerökologie ist bei diesem Vorhaben ein wichtiges Anliegen. Um allen rechtlichen und ökologischen Anforderungen des Artenschutzes lückenlos gerecht zu werden, werden die gesamten Arbeiten von einer unabhängigen Ökologischen Baubegleitung (ÖBB) überwacht. Ein hierfür beauftragtes, versiertes Ingenieurbüro stellt direkt vor Ort sicher, dass Lebensräume geschont werden und die Tierwelt während der Maßnahme bestmöglich geschützt bleibt.

Wichtiger Beitrag zum Hochwasserschutz

"Mit diesen Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen im Gewässerbett setzt die Stadt Warstein gleichzeitig die Forderung um, dass die Verkehrssicherheit an den Brücken und Mauern dauerhaft gewährleistet bleibt und ein reibungsloser Wasserabfluss als Schutz vor Hochwasser sichergestellt ist", sagt Jan Kintrup vom Sachgebiet Straßen.

Die Arbeiten werden im Zeitraum von 14. September bis voraussichtlich 30. Oktober durchgeführt. "Wir bemühen uns, die Einschränkungen und den Lärm so gering wie möglich zu halten, und bitten Ihr Verständnis für diese notwendige Sicherheitsmaßnahme", so Jan Kintrup.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Sachgebiets Straßen unter Telefon 02902-81 310  oder per E-Mail an m.teutenberg@warstein.de oder 02902 81 343 sowie j.kintrup@warstein.de zur Verfügung.

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Bauwerksprüfungen an Brücken, Stützmauern und Uferbereichen:
Damit Gutachter die Bauwerke untersuchen und auf Schäden überprüfen können, müssen die Bauwerke frei zugänglich und einsehbar sein. Aus diesem Grund müssen die anstehenden Gehölze, Sträucher und Bäume in den Ufer- und Gewässerabschnitten entfernt werden.
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