Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) sieht die Möglichkeit vor, dass die Kommunen, die von den neu errichteten Windenergieanlagen direkt und vor Ort betroffen sind, an den Erlösen der Stromvermarktung beteiligt werden. Alle Betreiber der elf genehmigten und im Bau befindlichen Windenergieanlagen im Windpark Rennweg haben sich dazu bereiterklärt, die Stadt Warstein mit 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom an den Stromvermarkungserlösen zu beteiligen. Namentlich sind dies die Windpark Rennweg Betriebs GmbH & Co.KG, die BürgerWIND Westfalen eG sowie die Windpark Rennweg Plus GmbH & Co.KG. Die Zuwendung erfolgt einseitig ohne Gegenleistung durch die Stadt Warstein und kann durch diese zweckungebunden eingesetzt werden. "Für die diese elf Windenergieanlagen erzielt der städtische Haushalt aus dieser sogenannten Windenergieabgabe Mehreinnahmen von ca. 250.000 bis 350.000 Euro pro Jahr," erklärt Stefan Redder, Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer.
Die Stadtverwaltung Warstein nimmt im Genehmigungsprozess von Windenergieanlagen eine neutrale, aber verantwortungsbewusste Rolle ein. Im Rahmen der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung werden alle Baugenehmigungen sorgfältig auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Sollte die Verwaltung die Auffassung vertreten, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, setzt sie sich weiterhin dafür ein, den Bau unrechtmäßiger Windenergieanlagen zu verhindern. Rechtmäßige Anlagen sind, wie gesetzlich vorgeschrieben, zwingend zu genehmigen, wobei ein Ermessen des Kreises als Genehmigungsbehörde und der Kommune für ihre Einvernehmenserklärung nicht besteht.
Mit den heute unterzeichneten Verträgen werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warstein indirekt an den Erlösen der vor Ort erzeugten Strommengen beteiligt. Darüber hinaus planen die Betreiber des Windparks Rennweg in den nächsten Monaten weitere Beteiligungen der Bürgerschaft, über die die Öffentlichkeit informiert werden wird.