Informationen für Eltern die eine qualifizierte Kindertagespflegeperson für ihr Kind suchen
Hinweis:
Weiter unten im Downloadbereich finden Sie ausführliche Informationen und verschiedene Flyer rund um das Thema Kindertagespflegepersonen in Warstein und auch zu Vertretungsregelungen.
Tagesbetreuung für Kinder
Damit Ihre Kinder gut betreut werden, steht das Jugendamt Warstein Ihnen als Eltern zur Seite.
Die zuständigen Mitarbeiter/-innen beraten Sie rund um das Thema Betreuung und vermitteln Plätze in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflegepersonen der Stadt Warstein.
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege bietet jungen Kindern in einer kleinen Gruppe eine familienähnliche Betreuungsform mit einem vielfältigen Bildungsangebot.
Somit können Bedürfnisse von unter 3-jährigen Kindern in der Kindertagespflege durch die Kindertagespflegeperson besonders berücksichtigt werden.
Der Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagespflege ist in § 24 Sozialgesetzbuch 8 (SGB VIII) geregelt. Demnach hat ein Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Ebenso ist im Sozialgesetzbuch 8 (§23) festgeschrieben, dass die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson geeignete und qualifizierte Personen voraussetzt. Die Überprüfung der Eignung erfolgt anhand festgelegter Kriterien durch das Jugendamt. Darüber hinaus muss die Kindertagespflegeperson über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren verfügen, die sie durch ihre Berufsausbildung oder in qualifizierten Lehrgängen erworben hat.
Die regelmäßige Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson (Tagesmutter/ Tagesvater) während eines Teils des Tages und:
- mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Entgelt
- länger als 3 Monate
bedarf einer Pflegeerlaubnis nach § 43 (Sozialgesetzbuch 8), die durch das Jugendamt ausgestellt wird.
Die Betreuung findet zu individuell vereinbarten Zeiten in geeigneten Räumen im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in separaten Räumen statt. Eine Förderung der Kindertagespflege im Haushalt der Erziehungsberechtigten ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Ein Großteil der Kindertagespflegepersonen betreut mehrere Kinder – manchmal auch ergänzend zu ihren eigenen Kindern. Bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig darf eine Kindertagespflegeperson betreuen. In sogenannten Großtagespflegestellen dürfen bis zu 3 Kindertagespflegepersonen maximal 9 Kinder gleichzeitig betreuen.
Schritte vor und nach der Vermittlung einer passenden Kindertagespflegeperson
- Um einen Platz für Ihr Kind in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung zu erhalten, müssen Sie sich im Kitaportal online anmelden. Diese Anmeldung sollte im November für das darauffolgende Kindergartenjahr (01.August – 31. Juli) erfolgen. Aber auch ganzjährig ist die Anmeldung möglich. Eine Anleitung zur Anmeldung sowie einen Fragenkatalog finden Sie auf dieser Seite.
- Bevor Sie Ihre Wünsche im Kommentarfeld angeben können, sollten Sie sich natürlich einen persönlichen Eindruck von der entsprechenden Kindertagespflegestelle verschaffen. Die Kindertagespflegepersonen der Stadt Warstein freuen sich immer über interessierte Eltern und bieten Ihnen Termine an, um ein persönliches Kennenlernen zu vereinbaren. Die Kontaktdaten erhalten Sie hier.
Gerne berät Sie die Fachberatung der Stadt Warstein bei der Suche einer geeigneten Kindertagespflegeperson. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite. - Wenn Sie (eine) geeignete Kindertagespflegestelle(n) für Ihr Kind gefunden haben, tragen Sie Ihre(n) Wunsch/ Wünsche ein (auch gemischte Wünsche Kindertagespflege und Kita) sind möglich. Ob die Möglichkeit einer Aufnahme besteht, erfragen Sie bitte bei der Kindertagespflegeperson selbst. Diese wird Ihnen die Zu- oder Absage mitteilen. Die Kindertagespflegeperson teilt der Fachberatung die Aufnahme mit und im Kitaportal wird dann die Anmeldung auf „Vertragsangebot“ umgestellt.
Von den Kitas erhalten Sie im Falle der Aufnahme ein Vertragsangebot per E-Mail. (Eine Absage erhalten Sie nicht, ihr Kind verbleibt in dem Fall auf der Warteliste). Falls die Aufnahme Ihres Kindes bei der gewünschten Kindertagespflegestelle nicht möglich ist, besteht ggf. die Aufnahme bei einer anderen Kindertagespflegeperson. Lassen Sie sich dazu gerne informieren. - Sollten Sie mit einer Kindertagespflegeperson die Aufnahme Ihres Kindes vereinbart haben, muss frühzeitig, mindestens 4 Wochen vor Betreuungsbeginn der Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gestellt und der Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson geschlossen werden. Die Kindertagespflegepersonen kennen sich mit dem Verfahren sehr gut aus und verfügen auch über diese Formulare. Die Formulare stehen Ihnen auch auf dieser Seite weiter unten unter “Formulare” zum Download bereit.
- Den Antrag auf Förderung sowie den Betreuungsvertrag lassen Sie bitte der Stadt Warstein, z. Hd. Frau Möser zukommen.
- Sie erhalten nach einer Bearbeitungszeit einen schriftlichen Bescheid.
- Frau Mühlenschulte oder Herr Ahlers setzen sich nach Eingang der entsprechenden Unterlagen mit Ihnen schriftlich in Verbindung, um die Elternbeiträge mitzuteilen. Von den Eltern wird ein Elternbeitrag erhoben, der sich nach den vereinbarten Betreuungsstunden und dem Familieneinkommen richtet. Die Höhe des Kostenbeitrages regelt die Satzung der Stadt Warstein über die Festsetzung der Elternbeiträge. Die Beitragspflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis beginnt.
- Die Betreuung beginnt in der Regel mit der Eingewöhnung ihres Kindes. Für die Eingewöhnung sollten Sie in Absprache mit der potenziellen Tagespflegeperson – z.B. nach dem "Berliner Modell" – mindestens 14 Tage einplanen. Die Eingewöhnung gestaltet sich bezüglich der Dauer sehr unterschiedlich. Manche Kinder benötigen auch mehr Zeit, um sich an eine neue Bezugsperson zu gewöhnen.
- Teilen Sie bitte jede Änderung im Betreuungsverhältnis dem Jugendamt unverzüglich mit.
- Sollten die Betreuungszeiten verändert werden müssen, so ist der “Antrag auf Veränderung der Betreuungszeiten" (s. weiter unten unter ”Formulare") rechtzeitig schriftlich durch Sie beim Jugendamt, Frau Möser zu stellen. Diese Änderung ist frühestens ab dem Folgemonat möglich.
- Für das betreute Kind besteht eine gesetzliche Unfallversicherung, wenn die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis (gemäß § 43 Sozialgesetzbuch 8) hat und wenn das Kind durch das Jugendamt zu der Kindertagespflegeperson vermittelt wurde und/oder das Jugendamt eine laufende Geldleistung erstattet.
- Alle Anliegen, die Sie während des Betreuungsverhältnisses besprechen möchten, sollten Sie direkt partnerschaftlich mit der Kindertagespflegeperson kommunizieren.
- Darüber hinaus steht Ihnen vor und während des Betreuungsverhältnisses Frau Möser als Fachberatung Kindertagespflege für alle Fragen, Anliegen, Wünsche und Kritik jederzeit gerne zur Seite.
Ihre Ansprechpartner/-innen rund um das Thema Kindertagespflege:
Ihre Fachberaterin:
Marion Möser, Telefon: 02902/81- 366, E-Mail: m.moeser(at)warstein.de
Ihr(e) Ansprechpartner/in für die Elternbeiträge:
- A - Q - Doris Mühlenschulte, Telefon: 02902/81- 291, E-Mail: d.muehlenschulte(at)warstein.de
- R - Z - Manfred Ahlers, Telefon: 02902/81-314, E-Mail: m.ahlers(at)warstein.de
- Elterninfo Tagesbetreuung für Kinder
- Elterninfo zur Vertretungsregelung in der Kindertagespflege
- Checkliste für selbständige Tagesmütter
- Flyer Kindertagespflege
- Flyer Kindertagespflege - Verschiedene Sprachen (ca. 11 MB!)
- Flyer neue Tagespflegepersonen gesucht
- Konzeption Vertretungsstützpunkt Kindertagespflege, Liobaweg
- Merkblatt zum Erlass von Elternbeiträgen
- Anschrift
- 001Dieplohstr. 159581Warstein
Manfred
Ahlers
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-314
- Fax
- (0 29 02) 81-63 14
- m.ahlers@warstein.de
Marion
Möser
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-366
- Fax
- (0 29 02) 81-63 66
- m.moeser@warstein.de
Doris
Mühlenschulte
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-291
- d.muehlenschulte@warstein.de
Sigrid
Korsch
allgemeine Öffnungszeiten
Montag
8.30 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.30 - 12.30 Uhr
- Telefon
- (0 29 02) 81-361
- Fax
- (0 29 02) 81-63 61
- s.korsch@warstein.de
Kindertagespflege
Informationen für Eltern die eine qualifizierte Kindertagespflegeperson für ihr Kind suchen
Hinweis:
Weiter unten im Downloadbereich finden Sie ausführliche Informationen und verschiedene Flyer rund um das Thema Kindertagespflegepersonen in Warstein und auch zu Vertretungsregelungen.
Tagesbetreuung für Kinder
Damit Ihre Kinder gut betreut werden, steht das Jugendamt Warstein Ihnen als Eltern zur Seite.
Die zuständigen Mitarbeiter/-innen beraten Sie rund um das Thema Betreuung und vermitteln Plätze in Kindertageseinrichtungen und bei Kindertagespflegepersonen der Stadt Warstein.
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege bietet jungen Kindern in einer kleinen Gruppe eine familienähnliche Betreuungsform mit einem vielfältigen Bildungsangebot.
Somit können Bedürfnisse von unter 3-jährigen Kindern in der Kindertagespflege durch die Kindertagespflegeperson besonders berücksichtigt werden.
Der Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagespflege ist in § 24 Sozialgesetzbuch 8 (SGB VIII) geregelt. Demnach hat ein Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Ebenso ist im Sozialgesetzbuch 8 (§23) festgeschrieben, dass die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson geeignete und qualifizierte Personen voraussetzt. Die Überprüfung der Eignung erfolgt anhand festgelegter Kriterien durch das Jugendamt. Darüber hinaus muss die Kindertagespflegeperson über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren verfügen, die sie durch ihre Berufsausbildung oder in qualifizierten Lehrgängen erworben hat.
Die regelmäßige Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson (Tagesmutter/ Tagesvater) während eines Teils des Tages und:
- mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Entgelt
- länger als 3 Monate
bedarf einer Pflegeerlaubnis nach § 43 (Sozialgesetzbuch 8), die durch das Jugendamt ausgestellt wird.
Die Betreuung findet zu individuell vereinbarten Zeiten in geeigneten Räumen im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in separaten Räumen statt. Eine Förderung der Kindertagespflege im Haushalt der Erziehungsberechtigten ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Ein Großteil der Kindertagespflegepersonen betreut mehrere Kinder – manchmal auch ergänzend zu ihren eigenen Kindern. Bis zu 5 fremde Kinder gleichzeitig darf eine Kindertagespflegeperson betreuen. In sogenannten Großtagespflegestellen dürfen bis zu 3 Kindertagespflegepersonen maximal 9 Kinder gleichzeitig betreuen.
Schritte vor und nach der Vermittlung einer passenden Kindertagespflegeperson
- Um einen Platz für Ihr Kind in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung zu erhalten, müssen Sie sich im Kitaportal online anmelden. Diese Anmeldung sollte im November für das darauffolgende Kindergartenjahr (01.August – 31. Juli) erfolgen. Aber auch ganzjährig ist die Anmeldung möglich. Eine Anleitung zur Anmeldung sowie einen Fragenkatalog finden Sie auf dieser Seite.
- Bevor Sie Ihre Wünsche im Kommentarfeld angeben können, sollten Sie sich natürlich einen persönlichen Eindruck von der entsprechenden Kindertagespflegestelle verschaffen. Die Kindertagespflegepersonen der Stadt Warstein freuen sich immer über interessierte Eltern und bieten Ihnen Termine an, um ein persönliches Kennenlernen zu vereinbaren. Die Kontaktdaten erhalten Sie hier.
Gerne berät Sie die Fachberatung der Stadt Warstein bei der Suche einer geeigneten Kindertagespflegeperson. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende der Seite. - Wenn Sie (eine) geeignete Kindertagespflegestelle(n) für Ihr Kind gefunden haben, tragen Sie Ihre(n) Wunsch/ Wünsche ein (auch gemischte Wünsche Kindertagespflege und Kita) sind möglich. Ob die Möglichkeit einer Aufnahme besteht, erfragen Sie bitte bei der Kindertagespflegeperson selbst. Diese wird Ihnen die Zu- oder Absage mitteilen. Die Kindertagespflegeperson teilt der Fachberatung die Aufnahme mit und im Kitaportal wird dann die Anmeldung auf „Vertragsangebot“ umgestellt.
Von den Kitas erhalten Sie im Falle der Aufnahme ein Vertragsangebot per E-Mail. (Eine Absage erhalten Sie nicht, ihr Kind verbleibt in dem Fall auf der Warteliste). Falls die Aufnahme Ihres Kindes bei der gewünschten Kindertagespflegestelle nicht möglich ist, besteht ggf. die Aufnahme bei einer anderen Kindertagespflegeperson. Lassen Sie sich dazu gerne informieren. - Sollten Sie mit einer Kindertagespflegeperson die Aufnahme Ihres Kindes vereinbart haben, muss frühzeitig, mindestens 4 Wochen vor Betreuungsbeginn der Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gestellt und der Betreuungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson geschlossen werden. Die Kindertagespflegepersonen kennen sich mit dem Verfahren sehr gut aus und verfügen auch über diese Formulare. Die Formulare stehen Ihnen auch auf dieser Seite weiter unten unter “Formulare” zum Download bereit.
- Den Antrag auf Förderung sowie den Betreuungsvertrag lassen Sie bitte der Stadt Warstein, z. Hd. Frau Möser zukommen.
- Sie erhalten nach einer Bearbeitungszeit einen schriftlichen Bescheid.
- Frau Mühlenschulte oder Herr Ahlers setzen sich nach Eingang der entsprechenden Unterlagen mit Ihnen schriftlich in Verbindung, um die Elternbeiträge mitzuteilen. Von den Eltern wird ein Elternbeitrag erhoben, der sich nach den vereinbarten Betreuungsstunden und dem Familieneinkommen richtet. Die Höhe des Kostenbeitrages regelt die Satzung der Stadt Warstein über die Festsetzung der Elternbeiträge. Die Beitragspflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis beginnt.
- Die Betreuung beginnt in der Regel mit der Eingewöhnung ihres Kindes. Für die Eingewöhnung sollten Sie in Absprache mit der potenziellen Tagespflegeperson – z.B. nach dem "Berliner Modell" – mindestens 14 Tage einplanen. Die Eingewöhnung gestaltet sich bezüglich der Dauer sehr unterschiedlich. Manche Kinder benötigen auch mehr Zeit, um sich an eine neue Bezugsperson zu gewöhnen.
- Teilen Sie bitte jede Änderung im Betreuungsverhältnis dem Jugendamt unverzüglich mit.
- Sollten die Betreuungszeiten verändert werden müssen, so ist der “Antrag auf Veränderung der Betreuungszeiten" (s. weiter unten unter ”Formulare") rechtzeitig schriftlich durch Sie beim Jugendamt, Frau Möser zu stellen. Diese Änderung ist frühestens ab dem Folgemonat möglich.
- Für das betreute Kind besteht eine gesetzliche Unfallversicherung, wenn die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis (gemäß § 43 Sozialgesetzbuch 8) hat und wenn das Kind durch das Jugendamt zu der Kindertagespflegeperson vermittelt wurde und/oder das Jugendamt eine laufende Geldleistung erstattet.
- Alle Anliegen, die Sie während des Betreuungsverhältnisses besprechen möchten, sollten Sie direkt partnerschaftlich mit der Kindertagespflegeperson kommunizieren.
- Darüber hinaus steht Ihnen vor und während des Betreuungsverhältnisses Frau Möser als Fachberatung Kindertagespflege für alle Fragen, Anliegen, Wünsche und Kritik jederzeit gerne zur Seite.
Ihre Ansprechpartner/-innen rund um das Thema Kindertagespflege:
Ihre Fachberaterin:
Marion Möser, Telefon: 02902/81- 366, E-Mail: m.moeser(at)warstein.de
Ihr(e) Ansprechpartner/in für die Elternbeiträge:
- A - Q - Doris Mühlenschulte, Telefon: 02902/81- 291, E-Mail: d.muehlenschulte(at)warstein.de
- R - Z - Manfred Ahlers, Telefon: 02902/81-314, E-Mail: m.ahlers(at)warstein.de
- Elterninfo Tagesbetreuung für Kinder
- Elterninfo zur Vertretungsregelung in der Kindertagespflege
- Checkliste für selbständige Tagesmütter
- Flyer Kindertagespflege
- Flyer Kindertagespflege - Verschiedene Sprachen (ca. 11 MB!)
- Flyer neue Tagespflegepersonen gesucht
- Konzeption Vertretungsstützpunkt Kindertagespflege, Liobaweg
- Merkblatt zum Erlass von Elternbeiträgen
Elternbeiträge sind auf Antrag ganz oder teilweise zu erlassen, wenn die Belastung durch den Kostenbeitrag den Eltern nicht zuzumuten ist.
Das Formular können Sie hier öffnen, ausfüllen und mit den dazugehörigen Anlagen an das Sachgebiet Jugendhilfe schicken.
Das Merkblatt zu dem Thema finden Sie hier.Bitte den Fragebogen ausfüllen und an die zuständige Ansprechperson weiterleiten.
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden ihn unterschrieben an das Sachgebiet Jugendhilfe.
Bitte den Vertrag ausfüllen und an die zuständige Ansprechperson weiterleiten
Kontakt
Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 220
Dieplohstr. 1
59581
Warstein
Tag | |
---|---|
Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Rathaus Warstein
Raum: Zimmer 210
Dieplohstr. 1
59581
Warstein
Die Mitarbeiterin deckt nicht die kompletten Sachgebiets-Öffnungszeiten ab. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme.
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Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | Persönliche Gespräche nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
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Die Mitarbeiterin deckt nicht die kompletten Sachgebiets-Öffnungszeiten ab. Es empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme.