Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) sieht die Möglichkeit vor, dass die Kommunen, die von den neu errichteten Windenergieanlagen direkt und vor Ort betroffen sind, an den Erlösen der Stromvermarktung beteiligt werden. Die Geschäftsführer der Windenergie Hinter der Haar GmbH & Co. KG Herr Matthias Kopius sowie Herr Heiner Grotenhöfer der genehmigten und im Bau befindlichen Windenergieanlage Wa035 nördlich des Industrieparks Belecke Nord am Effelnerweg haben sich dazu bereiterklärt, die Stadt Warstein mit 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom an den Stromvermarkungserlösen zu beteiligen. Die Zuwendung erfolgt einseitig ohne Gegenleistung durch die Stadt Warstein und kann durch diese zweckungebunden eingesetzt werden. Da die Windenergieanlage nahe der Gemeindegrenzen zu den Gemeinden Anröchte und Rüthen errichtet wird, sind diese ebenfalls betroffen im Sinne des EEG und profitieren somit ebenfalls an den Erlösen aus der Stromvermarktung. "Für diese Windenergieanlage erzielt der städtische Haushalt aus dieser sogenannten Windenergieabgabe Mehreinnahmen von ca. 5.000 €/Jahr," erklärt Stefan Redder, Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer.
Mit den heute unterzeichneten Verträgen werden die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warstein indirekt an den Erlösen der vor Ort erzeugten Strommengen beteiligt.
Bild: Heike Sina
BU: Beteiligung an Erlösen aus Stromproduktion von Windeneergieanlagen
(von links: Lukas Mestermann, Heiner Krick, Matthias Kopius, Heiner Grotenhöfer und Stefan Redder)