Die Umsetzung des Digitalisierungsprojektes im Fischereiwesen eröffnet Angelfreundinnen und Angelfreunden eine digitale Möglichkeit, Fischereischeine einfach und schnell von zu Hause aus zu beantragen und auch so die Fischereiabgabe zu entrichten, die laut Landesfischereigesetz an das Land NRW weitergeleitet wird.
Der neue Fischereischein im Scheckkartenformat wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist nach Zahlung der Fischereiabgabe wie bisher für ein oder fünf Kalenderjahre gültig. Neben dem Online-Antrag haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Warstein aber auch weiterhin die Möglichkeit, den Fischereischein im Scheckkartenformat ab dem 3. Juli im Bürgercenter zu beantragen.
Die vor dem Stichtag erteilten Jahres- und Fünfjahresfischereischeine behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Wenn der Wunsch besteht, den bisherigen Fischereischein in Papierform umzutauschen, ist dies ebenso möglich.
Mit der Änderung des Landesfischereigesetzes wird zudem der bisherige Jugendfischereischein abgeschafft. Kinder und Jugendliche zwischen zehn und einschließlich 15 Jahren können die Fischerei einfach in Begleitung einer Inhaberin bzw. eines Inhabers eines Fischereischeins ausüben.
"Mit der Möglichkeit der Onlinebeantragung des Fischereischeins ab heute können sich die Bürgerinnen und Bürgern einen Gang ins Bürgercenter sparen. Zusätzlich reduzieren sich die Kosten bei der Onlinebeantragung um die Verwaltungsgebühren der Kommune", betont Carola Gockel, Leitung des Sachgebiets Bürgerservice.
Die Beantragung erfolgt über das Serviceportal auf der Homepage der Stadt Warstein unter dem Stichwort "Engagement und Hobby".



