Pressemeldung

Grundbesitzabgabenbescheide der Stadt Warstein für 2026 sind unterwegs

Die Stadt Warstein hat am 4. Februar rund 12.700 Grundbesitzabgaben-Jahresbescheide für das Jahr 2026 versenden lassen. „Die Abbuchung erfolgt regulär zum Steuertermin am 15. Februar. Wir bitten die Eigentümerinnen und Eigentümer, sich darauf einzustellen“, so David Schmidtke, Sachgebietsleiter Abfall und Steuern.

Viele Bürgerinnen und Bürgern haben in den ersten Tagen nach Versand der Grundbesitzabgaben-Jahresbescheide Fragen. Um längere Wartezeiten am Telefon zu vermeiden, rät David Schmidtke den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern, ihre Anfrage per E-Mail unter Angabe der Telefonnummer an folgende Adresse stellen: grundbesitzabgaben@warstein.de. Schmidtke: "Wir werden dann sofort eine Eingangsbestätigung erteilen und die Anfrage zeitnah beantworten."

Grundsteuer

Das Sachgebiet Abfall, Steuern weist darauf hin, dass Einwendung in Bezug auf die Festsetzung der Grundsteuer, die sich gegen die Besteuerungsgrundlagen (z. B. Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag oder Grundstücksart) richten, beim Finanzamt vorzubringen sind. Die Kontaktadresse findet sich auf der Homepage der Finanzverwaltung www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-lippstadt. Ein elektronischer Kontakt ist auch ohne Registrierung über das Elster-Portal des Finanzamtes möglich.

Eigentumsübergang

"Beim Eigentumsübergang einer Immobilie wird das Sachgebiet Abfall und Steuern weder vom Grundbuchamt noch vom Notar automatisch über einen Eigentumswechsel informiert. Eigentumsumschreibungen können deshalb erst berücksichtigt werden, wenn das Finanzamt Lippstadt eine Änderung vorgenommen und bekannt gegeben hat", erklärt David Schmidtke. Diese Bekanntgabe an die Stadt erfolgt jedoch in der Regel erheblich später als der tatsächliche Besitzübergang und bezieht sich immer auf den 1. Januar des Folgejahres. Der bisherige Eigentümer bleibt somit aufgrund der gesetzlichen Vorgaben noch bis zu diesem Zeitpunkt grundsteuerpflichtig. Das Sachgebiet Steuern, Abfall rät in solchen Fällen dazu, das Formular "Erklärung zum Eigentumswechsel" auf der städtischen Homepage auszufüllen und einzureichen, um eine zeitnahe Abrechnung der sonstigen Abgaben zu erzielen.

Gebühren

Für die Wasser- und Abwassergebühren, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren kann auf Antrag eine Zwischenabrechnung erstellt werden. In einem solchen Fall sollte der bisherige Eigentümer gemeinsam mit dem neuen Eigentümer eine Ablesung des Wasserzählerstandes vornehmen und dem Sachgebiet den Zählerstand zusammen mit dem Ablesedatum, den Namen, Anschriften und Unterschriften mitteilen.

 

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Versand der Grundbesitzabgaben-Jahresbescheide
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