Pressemeldung

Hundemarken sind Pflicht - Sachgebiet Abfall, Steuern der Stadt Warstein gibt die Marken an Halter von angemeldeten Hunden aus

Das Sachgebiet Abfall, Steuern der Stadt Warstein gibt Hundemarken an die Halterinnen und Halter von Hunden aus. „Das Tragen der Hundemarken ist kein Vorschlag. Gemäß unserer Hundesteuersatzung dürfen sich Hunde außerhalb der Wohnung oder eines eingezäunten oder anderweitig abgegrenzten Grundstücks nur mit sichtbar befestigter Hundemarke bewegen“, erläutert David Schmidtke, Leiter des Sachgebiets Abfall, Steuern.

ueller Anlass für den Appell an Hundehalterinnen und -halter ist, dass das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung kürzlich zwei halterlose Huskys aufgegriffen hat, die weder Hundemarke noch Chip trugen und deren Halter bislang nicht ausfindig gemacht werden konnte. Doch David Schmidtke schildert, dass dies kein Einzelfall ist: "Im Rahmen des Bereitschaftsdienstes für das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung müssen die Kolleginnen und Kollegen feststellen, dass bei Fundhunden die Arbeit zur Ermittlung des Besitzers oder der Besitzerin erschwert wird, wenn der Hund keine Marke trägt. Besonders in der aktuellen Situation, in der das Tierheim in Lippstadt geschlossen ist, kommt es zu erheblichen Problemen bei der Unterbringung der Tiere."

Das Tragen der Hundemarke dient auch der Sicherheit der Hundehalter, da die Hunde im Falle eines Abhandenkommens schneller identifiziert und zurückgeführt werden können. Tragen Hunde außerhalb der Wohnung oder des Grundstückes keine Hundemarke, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

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Hunde müssen Hundemarke tragen
Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Warstein dürfen sich Hunde außerhalb der Wohnung oder eines eingezäunten oder anderweitig abgegrenzten Grundstücks nur mit sichtbar befestigter Hundemarke bewegen
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