e Nachrichten für Vereine und Gruppierungen: Zum 1. Januar 2025 tritt eine neue Richtlinie in Kraft, auf deren Basis Vereine und Gruppierungen Fördermittel für ihre Projekte erhalten können. Die Gelder stammen aus der so genannten "jährlichen Trägerspende" der Sparkasse Hellweg-Lippe, einem für das Geschäftsgebiet der ehemaligen Sparkasse Lippstadt ab diesem Jahr neuen Förderinstrument. Sie müssen für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember den entsprechenden Beschluss gefasst.
"Wir wollen mit dieser Richtlinie finanzielle Mittel bereitstellen, um das breit gefächerte ehrenamtliche Engagement in der Stadt Warstein zu fördern und zu stärken", erläutern Bürgermeister Thomas Schöne und Josef Pieper, Leiter des Fachbereichs Bürgerdienste, übereinstimmend. Beide begrüßen mit Dank an die Sparkasse ebenso wie der zuständige Ausschussvorsitzende Maximilian Spinnrath für die Politik diese neue Fördermöglichkeit. Anträge stellen können Vereine und Gruppierungen aus der Stadt Warstein, die Projekte in ihrem eigenen Namen durchführen.
Gefördert werden können Projekte in der Stadt Warstein in den Bereichen Kultur, Brauchtums- und Heimatpflege, Soziales, Natur- und Klimaschutz. Es muss sich um spezielle Projektarbeiten handeln, regelmäßige Vereinsarbeit zählt dabei nicht als Projekt. Weiterhin darf mit dem Projekt noch nicht begonnen worden sein. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizulegen, der auch beinhaltet, ob bei anderen Stellen Fördermittel beantragt wurden. Wichtig ist, dass dem Antragsteller ein gültiger Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid vorliegt, da nur gemeinnützige Projekte gefördert werden dürfen. Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten bzw. 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils bei Förderung durch Dritte. Die Projektkosten müssen mindestens 5.000 Euro betragen, die Förderhöhe liegt bei mindestens 2.500 und höchstens 10.000 Euro.
Anträge für das Förderjahr 2025 können formlos bis zum 31. März 2025 an die Stadt Warstein gestellt werden.
Die Förderrichtlinie, in der auch die dem Antrag beizufügenden Unterlagen zu entnehmen sind, ist auf der Homepage der Stadt Warstein unter warstein.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Rathaus-Politik/Ortsrecht-Satzungen/Projektfoerderung_Kultur__Brauchtums-_und_Heimatpflege__Soziales_sowie_Natur-_und_Klimaschutz.pdf zu finden.
Weitere Information erteilt Barbara Lemm, bei der Stadt Warstein zuständig für Kultur, Telefon 02902-81283 oder E-Mail: b.lemm@warstein.de.